Zeugin: Jugendamt empfahl Annas Pflegemutter

Bad Honnef/Bonn · Wie schon im ersten - geplatzten - Prozess gegen die Pflegeeltern der getöteten neunjährigen Anna aus Bad Honnef wurde am Dienstag eine Mutter als Zeugin gehört, deren Kinder zur Tagespflege in der Familie der Angeklagten untergebracht waren.

Zeugin: Jugendamt empfahl Annas Pflegemutter
Foto: dpa (Symbolbild)

Die beiden Kinder der 40-Jährigen waren seit August 2008 stundenweise von der 52-Jährigen betreut worden - bis zu Annas Tod am 22. Juli 2010, als die Angeklagte das Mädchen in der Badewanne ertränkt haben soll. Laut der Zeugin war ihr die Angeklagte vom Bad Honnefer Jugendamt als "flexible, sehr gute und erfahrene" Tagesmutter empfohlen worden.

Doch schnell sei es zwischen ihr und der Beschuldigten zu Streitigkeiten gekommen. Der Grund: Die 52-Jährige habe ihre Kinder zum Essen zwingen wollen. Als sie beim Jugendamt auf einer anderen Pflegemutter bestanden habe, sei sie auf eine Warteliste gesetzt worden. Schon da habe sie im Jugendamt berichtet, dass sie gesehen habe, dass Anna an der Wand habe stehen müssen und mit vollgestopftem Mund am Tisch gesessen habe.

Doch erst nach Annas Tod habe ihre Tochter nach und nach von Vorkommnissen berichtet, "von denen ich noch nie gehört hatte". So habe Anna stets drei Scheiben Brot essen müssen. Wenn das Mädchen sich weigerte, habe es zur Strafe in die Badewanne gemusst. Zudem sei die Neunjährige mit einer Wasserflasche geschlagen worden. In einem Fall habe sich die 52-Jährige sogar auf Anna gestellt.

Ihr eigener Eindruck, so die Zeugin, war, dass die Pflegemutter die Neunjährige anders behandelt hat als die Tagespflegekinder, zu denen die 52-Jährige eigentlich sehr nett gewesen sei. Sie selbst habe gehört, wie die Angeklagte Anna angeschrien habe. Auch habe die Beschuldigte gesagt: "Madame war bockig", wenn Anna mal wieder mit dem Gesicht zur Wand in der Ecke gestanden habe.

Wie bereits an anderen Prozesstagen hat die Verhandlung auch am Dienstag nicht pünktlich begonnen: Wie der Vorsitzende Richter Josef Janßen mitteilte, hatte der Pflegemutter ein Schmerzmittel verabreicht werden müssen, das Wirkzeit benötigte. Danach wurde die Sitzung im Zwei-Stunden-Rhythmus unterbrochen, damit die 52-Jährige ihre Medikamente nehmen konnte. Der Prozess wird fortgesetzt.

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