Käufer sitzt 12 Stunden in Gewahrsam Händler aus Königswinter verkauft gestohlenen Mercedes

Bonn/Königswinter. · An der kroatischen Grenze fällt der Schwindel eines Königswinterer Gebrauchtwagenhändlers auf. Das Landgericht Bonn verdonnert den Mann zur Rückzahlung von 28.460 Euro.

 An der kroatischen Grenze endete die Fahrt mit dem neuen, in Königswinter gekauften Mercedes. Das jüngst erworbene Fahrzeug war international als gestohlen gemeldet.

An der kroatischen Grenze endete die Fahrt mit dem neuen, in Königswinter gekauften Mercedes. Das jüngst erworbene Fahrzeug war international als gestohlen gemeldet.

Foto: AP/David Zalubowski

Die Fahrt endete abrupt an der kroatischen Grenze: Ein Mann aus Koblenz wollte am 8. Mai 2019 mit seinem erst eine Woche zuvor gekauften Mercedes-SUV vom Typ GL 350 in die Türkei fahren, um den Gebrauchtwagen dort zu einem lukrativen Preis zu verkaufen. Das Fahrzeug war allerdings im Schengen-Informationssystem als gestohlen ausgeschrieben. Und so verbrachte der ahnungslose Käufer zwölf Stunden im Gewahrsam der slowenischen Behörden. Wieder zu Hause verklagte er den Verkäufer, einen Gebrauchtwagenhandel mit Sitz in Königswinter, auf Rückzahlung des Verkaufspreises zuzüglich Reparatur- und TÜV-Kosten.

Der Klage hat ein Bonner Zivilrichter nun stattgegeben. Insgesamt 28.460 Euro muss der Verkäufer zurückzahlen. Der beklagte Geschäftsführer ist bereits wegen Betrugs vom Amtsgericht Königswinter zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft aktuell bei der Bonner Staatsanwaltschaft.

Auto war in Litauen als gestohlen gemeldet

Das an der slowenisch-kroatischen Grenze sichergestellte Auto war von seinem Eigentümer bereits am 24. Juli 2014 in Litauen als gestohlen gemeldet worden. Was in den rund fünf Jahren bis zum 27. April 2019 – dem Tag, als der Koblenzer den Kaufvertrag unterschrieb – mit dem Fahrzeug geschehen ist, bleibt weitgehend im Dunkeln. Der Tacho stand vor der geplanten Türkei-Tour deutlich oberhalb der 100.000-Kilometermarke. Dass der Wagen einen Unfall gehabt hatte, das immerhin hatte der Händler dem Käufer nicht verschwiegen. Außer dem Kaufpreis von 22.000 Euro hatte der Mann daher noch einmal 6260 Euro in die Reparatur des SUV sowie 200 Euro in die TÜV-Abnahme investiert.

Vor Gericht gab der Beklagte an, dass er das Fahrzeug gar nicht verkauft, sondern nur vermittelt habe. Er als Geschäftsführer erhalte von den Eigentümern der Fahrzeuge regelmäßig nur eine Vollmacht und leite nach erfolgreicher Vermittlung den Verkaufserlös abzüglich Provision an diese weiter. Im Übrigen sei der Käufer ja als Händler ebenfalls vom Fach und hätte wissen müssen, wie der Hase läuft. Dieser Argumentation, die der Beklagte in ähnlichen Fällen offenbar bereits mehrfach vor Gericht erprobt hatte, mochte der Zivilrichter nicht folgen: In das Feld des Kaufvertrags, in das der Eigentümer eingetragen werden soll, hatte der Beklagte schlicht das Wort „Auto“ geschrieben. Das reiche nicht aus, stellte der Richter klar. Selbst, wenn es sich um eine Nachlässigkeit gehandelt haben sollte, genüge es nicht, den wahren Verkäufer erst auf Nachfrage vor Gericht zu nennen.

Der Kläger hatte ohnehin vorgetragen, von dem Verkäufer niemals darauf hingewiesen worden zu sein, dass der Wagen nur im Auftrag verkauft werden solle. Das Fahrzeug befindet sich nach seiner Sicherstellung durch die slowenischen Behörden inzwischen übrigens wieder bei seinem rechtmäßigen Besitzer in Litauen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Ein Ort voller Geschichte
Kloster Heisterbach und die Zisterzienser sind Thema eines hintergründigen Romans Ein Ort voller Geschichte