Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Abwasser-Urteil könnte Bad Honnef und Königswinter Millionen kosten

Siebengebirge · Der Richterspruch zu Abwasser-Gebühren treibt auch Kämmerern und Verantwortlichen der Abwasserwerke in Königswinter und Bad Honnef die Schweißperlen auf die Stirn - und dürfte andererseits die Verbraucher freuen.

 Kanalarbeiten wie hier in Bad Honnef werden aus den Gebühren der Verbraucher finanziert. Bei denen könnte sich nach einem Gerichtsurteil einiges ändern.

Kanalarbeiten wie hier in Bad Honnef werden aus den Gebühren der Verbraucher finanziert. Bei denen könnte sich nach einem Gerichtsurteil einiges ändern.

Foto: Frank Homann

Es war ein Paukenschlag aus Münster: Die bisherige Kalkulation der Abwassergebühren ist laut Oberverwaltungsgericht (OVG) rechtswidrig. Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen drohen damit enorme Rückzahlungen an die Verbraucher. Auch in Königswinter und Bad Honnef treibt das Urteil den Verantwortlichen Schweißperlen auf die Stirn. Wie massiv es den Geldbeutel der beiden Städte belasten und andererseits die Verbraucher entlasten wird, ist aktuell aber noch nicht abzusehen.

„Das Urteil liegt noch nicht in gefasster Form vor. Die Bekanntmachung bleibt abzuwarten, damit Auswirkungen im Detail ermittelt werden können“, teilt etwa Sprecher Thomas Heinemann namens der Stadt Bad Honnef mit. Auch in Königswinter wartet man auf den Urteilstext.

Königswinter rechnet mit Erstattungen in Millionenhöhe

Laut Torsten Funken, Geschäftsbereichsleiter Kämmerei der Stadt Königswinter, rechne der Deutsche Städtetag damit, dass der Urteilstext erst in mehreren Wochen verfügbar sein wird. Laut OVG Münster war in dem verhandelten Fall aus Oer-Erkenschwick der Zinssatz für die Abwassergebühren zu hoch angesetzt. Die Stadt bezog sich auf einen 50-Jahres-Schnitt und setzte einen Sicherheitsaufschlag obenauf. Das Gericht sieht aber als Berechnungsgrundlage nur einen Zeitraum von zehn Jahren zur Durchschnittsberechnung als begründbar an. Im Fall Oer-Erkenschwick heißt das: Statt des errechneten Zinssatzes von 6,52 Prozent hätten es nur 2,42 Prozent sein dürfen.

Auch in Königswinter und Bad Honnef dürfte der Satz demnach zu hoch sein. In Bad Honnef und Königswinter liegt dieser aktuell bei 5,24 Prozent. Das könnte die Städte nun teuer zu stehen kommen. In dem Fall, dass sich das Urteil auf ein Jahr bezieht, könnten auf Königswinter etwa 1,8 Millionen Euro Rückzahlung zukommen - laut Funken ist das freilich nur eine sehr grobe Schätzung. Je nachdem, was im Urteil des OVG Münster steht, könnte diese Summe viel kleiner ausfallen - oder auch sehr viel höher, wenn die Städte und Kommunen die Gebühren nachträglich nicht nur für ein Jahr, sondern für zwei oder vielleicht sogar noch mehr Jahre rückwirkend anpassen müssten. Bad Honnef schätzt aufgrund der bislang bekannten Informationen zum Urteil, dass sich die Rückzahlungen auf knapp 600.000 Euro belaufen könnten.

Gebührenausfall muss kompensiert werden

Aber ob für ein, zwei oder noch mehr Jahre zurückgezahlt werden müssen: Es geht um Geld, dass die Stadt Königswinter zum Beispiel keineswegs eingeplant hat. Funken prognostiziert, dass einige Kommunen schnell an ihre finanziellen Grenzen stoßen werden. „Wenn sich die bisher praktizierte Methode der Gebührenberechnung ändert und an dieser Stelle die Bürgerinnen und Bürger eventuell entlastet werden, bedeutet das eine Erhöhung an anderer Stelle, um die gleichbleibenden oder womöglich steigenden Aufwendungen zu kompensieren. Mittel- und langfristig würde ohne diese Kompensationen Geld fehlen“, heißt es auch aus Bad Honnef.

Auch in Königswinter dürften die zusätzlichen Ausgaben an anderer Stelle wieder reingeholt werden müssen. Für die Bürger heißt das: Sie zahlen weniger Abwassergebühren, müssten dann aber bei einem anderen Posten gegebenenfalls drauflegen. Laut Bund der Steuerzahler NRW könnten vor allem Mieter und Hauseigentümer von dem Urteil profitieren. Sie könnten dann jährlich bis zu 120 Euro sparen.

Urteil reißt Loch in die kommunalen Geldbeutel

Nicht zuletzt: Die Kommunen nehmen künftig weniger ein. Besonders bitter ist, dass das bisherige Vorgehen von übergeordneten Verwaltungsbehörden bisher abgesegnet war. „Dieser Zinssatz wurde unserer Stadt bislang von der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen vorgegeben“, heißt es aus Bad Honnef. Es gab für die Kommunen also keinen Grund anzunehmen, dass die Gebührenberechnung falsch ist. So oder so wird das Urteil ein Loch in den kommunalen Geldbeutel reißen. Nur, wie groß dieses Loch dann tatsächlich sein wird, ist noch offen.

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