Trampelpfad entlang der Ofenkaulen Ärger über Knöllchen für Wanderer im Siebengebirge

Königswinter · Die Geschichte der Ofenkaulen ist über die Grenzen der Region bekannt. Und lockte auch ein Paar aus dem Bergischen Land ins Siebengebirge. Ihre Wanderung entlang des Stollensystems endete jedoch mit einem saftigen Bußgeld.

 Ein mystischer Ort sind die Königswinterer Ofenkaulen: Der Zugang ist verboten, doch auch nicht jeder Weg entlang des Tunnelsystem darf genutzt werden.

Ein mystischer Ort sind die Königswinterer Ofenkaulen: Der Zugang ist verboten, doch auch nicht jeder Weg entlang des Tunnelsystem darf genutzt werden.

Foto: Frank Homann

Ein Knöllchen für ein verbotswidrig abgestelltes Auto zu erhalten, ist für viele Besucher des Siebengebirges in den vergangenen Wochen zur leidvollen Erfahrung geworden. Insbesondere am Kloster Heisterbach hat das Königswinterer Ordnungsamt in jüngster Zeit immer wieder Falschparker – auch und vor allem an den Wochenenden – rigoros abgeschleppt.

Aber: In Zeiten der Pandemie, da Erholungssuchende das Siebengebirge noch zahlreicher frequentieren als ohnehin schon, achten die Ordnungshüter besonders darauf, dass die Besucher die Regeln im Naturschutzgebiet (NSG) Siebengebirge einhalten. Ein Bußgeld über 55 Euro muss jetzt etwa ein Wandererpaar aus dem Bergischen Land zahlen.

Ofenkaulen haben eine bewegte Geschichte

Die Besucher aus der benachbarten Region waren auf einem Spazierweg unweit der Ofenkaulen unterwegs. Das gut verschlossene Tunnelsystem, nicht weit entfernt vom Petersberg gelegen, diente einst dem Steinabbau, später während der Nazi-Zeit als unterirdische Rüstungsschmiede zur Waffenproduktion sowie als Zufluchtsort für die Königswinterer in den letzten Kriegstagen.

Die Mythen, die sich darum ranken, seien auch außerhalb des Siebengebirges bekannt, berichtet Ursula Meyer (Name geändert) im Gespräch mit dem General-Anzeiger. „Wir hatten noch nicht einmal vor, in die Ofenkaulen hinein zu gelangen. Wir wollten nur daran entlang wandern“, sagt Meyer.

Doch wie aus dem Nichts, so die erfahrene Wanderin, bauten sich plötzlich zwei Männer vor ihr und ihrem Mann auf und baten um die Personalien. „Wir dachten, es sei wegen Corona. Aber dann sagten sie uns, dass wir auf einem nicht gepflasterten Weg unterwegs sind und darum eine Strafe zahlen müssten“, so Meyer.

Ihre Ausweise hätten die beiden Ordnungshüter nicht vorgezeigt. Erst als sie Tage später die Post aus dem Briefkasten holten, sahen die Wanderer, dass sie von Mitarbeitern des Amtes für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises darauf aufmerksam gemacht worden sind, einen illegalen Weg genutzt zu haben.

Fall ist der Kreisverwaltung bekannt

Daniela Blumenthaler, Sprecherin des Rhein-Sieg-Kreises, bestätigt auf GA-Anfrage, dass es sich bei den Ausstellern des Bußgeldes um Mitarbeiter des Amtes für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises handelt. Der geschilderte Fall an den Ofenkaulen sei der Kreisverwaltung bekannt, so Blumenthaler.

Aus Sicht des Kreises ist die Wegesituation rund um das verschlossene Tunnelsystem unweit des Petersbergs eindeutig geregelt: „Der Weg ist problemlos als nicht zu betretender Weg erkennbar“, erklärte Blumenthaler. Es sei „kein Geheimnis“, so die Sprecherin, dass viele Pfade im Naturschutzgebiet Siebengebirge keine offiziellen Wege seien, sondern allenfalls Trampelpfade, die etwa durch die exzessive Nutzung beispielsweise von Mountainbikern entstanden sind.

„Es gibt in dem Bereich eine umfassende Beschilderung“, so Blumenthaler. Eben diese Schilder jedoch waren den Besuchern aus dem Bergischen Land nach eigenem Bekunden nicht aufgefallen.

Laut Wegeplan für das Naturschutzgebiet (NSG) Siebengebirge ist das Wandern – abseits der öffentlichen Straßen – nur auf den dort in Rot markierten Wegen erlaubt, berichtet die Kreissprecherin. Ebenso sind die Wege, die mit dem Fahrrad befahren werden dürfen, dort – in Gelb dargestellt – festgelegt. Auf den Wandertafeln im Siebengebirge, von denen es laut Kreis etwa 55 Stück gibt, die auf allen Wanderparkplätzen und an wichtigen Zugängen stehen, sind diese Wege kenntlich gemacht (ebenfalls in Rot und Gelb).

Markierungen auf Bäumen und an Schilderpfosten

Die einzelnen Wege sind ferner an jeder Weggabelung gekennzeichnet: Die zulässigen Wanderwege sind mit einem roten Dreieck, die für das Radfahren zugelassenen Wege mit einem gelben Dreieck gekennzeichnet. „Wege und Pfade, die nicht gekennzeichnet sind, dürfen weder befahren noch begangen werden“, so Blumenthaler.

Die Markierung sei in der Regel auf Bäume aufgesprüht, vereinzelt auch als Aufkleber an Schilderpfosten angebracht. Da die Markierung nach nunmehr gut fünf Jahren vielfach verblasst ist, soll sie noch in diesem Jahr erneuert werden, kündigte die Kreissprecherin an.

Und: Auf den Wegesteinen sind ferner die empfohlenen Wanderwege dargestellt – inklusive der Ziele samt Entfernungsangaben. Die dort in den Steinscheiben eingelassenen Ziffern und Buchstaben geben die Nummer der Wandervorschläge wieder, wie sie in der Wanderfibel Siebengebirge beziehungsweise in der Broschüre Geowanderungen Siebengebirge enthalten sind.

Gründe für Knöllchen nicht nachvollziehbar

Die Wanderwege und die Wegenummern finden sich ferner in der Wanderkarte für den Naturpark Siebengebirge. Die Broschüren und Bücher seien im lokalen Buchhandel erhältlich. Weitere Beschilderungen und Informationen befänden sich in Vorbereitung.

„Dieser Weg ist nicht erst kürzlich durch Mountainbiker entstanden“, erklärte Ursula Meyer. „Den gibt es gewiss schon seit Jahrzehnten“, vermutete sie. Obgleich ihr Lebenspartner und sie die Gründe für das Knöllchen nicht nachvollziehen können, haben sie das Bußgeld gezahlt. Sie befürchten aber, dass noch weitere Wanderer in diese Knöllchen-Falle tappen werden.

„Die Leute werden auch weiterhin da durchgehen. Es gibt dort gar keine gepflasterten Wege wie in der NSG-Verordnung angegeben“, findet Meyer. Für sie steht fest: „Uns sehen sie in Königswinter nicht mehr.“

Der Wegeplan und auch die Vorgaben für das Naturschutzgebiet sind im Internet unter der Adresse www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/51/naturschutz/naturschutzgebiete/uebersicht/index.html abrufbar.

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