Auf der Durchreise So gefragt sind Airbnb-Angebote im Rhein-Sieg-Kreis

Rhein-Sieg-Kreis · Im Rhein-Sieg-Kreis gibt es rund 160 Quartiere, die über Airbnb angeboten werden. Anders als in Großstädten wird das Buchungsportal hier noch nicht als Problem angesehen.

Oliver Bremm steht nicht im Verdacht, dem Tourismus schaden zu wollen. Der Geschäftsführer der Tourismus Siebengebirge GmbH hat bisher selbst zweimal bei Städtereisen Ferienhäuser über das Internetportal Airbnb gebucht. In Bamberg war er zufrieden, in Brügge machte er sogar „sehr gute Erfahrungen“.

In Deutschland gehen jedoch immer mehr große Städte gegen den vermeintlichen Wildwuchs bei der Kurzzeitvermietung vor. Hamburg und Berlin haben Registrierungspflichten für die Vermieter und eine zeitliche Koppelung des Angebots eingeführt. Bonn, Köln, Dortmund und Münster erließen Zweckentfremdungssatzungen. In Bonn wird dadurch geregelt, dass maximal 50 Prozent einer Wohnung für gewerbliche Zwecke genutzt werden dürfen und eine Vermietung nur zeitlich begrenzt erlaubt ist. Laut dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) wurden allein in Düsseldorf 2017 mehr als 3000 Wohnungen über Airbnb vermietet. Dort seien knapp 80.000 Gäste in Empfang genommen worden.

Im Rhein-Sieg-Kreis jedoch sieht man offensichtlich noch keinen Handlungsbedarf. Auf eine Anfrage der Kreistagsfraktionen von CDU und Grünen antwortete Landrat Sebastian Schuster kürzlich, dass es im Kreis derzeit nur rund 160 Angebote gebe. Dies hätten stichprobenartige Recherchen an unterschiedlichen Buchungstagen zu unterschiedlichen Reisedaten ergeben. Die Angebote verteilen sich aufs Siebengebirge (21), die Naturregion Sieg (47), den Bergischen Rhein-Sieg-Kreis (27), die Rhein-Voreifel-Touristik (31) sowie die Kommunen Niederkassel, Sankt Augustin und Troisdorf (35). Bei etwa 95 Prozent der Anbieter handele es sich um offiziell angemeldete Ferienwohnungen und -häuser, die mit lokalen und regionalen Tourismusorganisationen zusammenarbeiteten.

Unter ihnen ist auch Florian Thenée. Seit September 2017 bietet er seine Ferienwohnung auf dem Troll-Hof in Bad Honnef über das Buchungsportal an. „Mittlerweile liegt unsere Auslastung bei rund 90 Prozent“, sagt er. 80 Prozent seiner Gäste buchten mittlerweile über Airbnb – der Großteil sei unter 60 Jahre alt. Die Besucher kommen aus der ganzen Welt: „Heute Morgen ist ein Paar aus Südkorea abgereist“, erzählt er. Auch Touristen aus Malaysia und China hat er schon beherbergt. „Die meisten sind jedoch auf der Durchreise und bleiben nur eine Nacht“, so Thenée. „Die klassische Reiseroute ist Heidelberg, ein Tag in Bonn und Weiterreise nach Amsterdam.“

160 Übernachtungsmöglichkeiten in Ferienwohnungen im Kreis

Häufig mieteten auch Familien aus Großbritannien die Wohnung, die mit einem Zwischenstopp im Siebengebirge weiter gen Süden oder Osten reisten. In den allermeisten Fällen hat er gute Erfahrungen mit seinen Gästen gemacht. „Die Abwicklung über das Portal ist unproblematisch.“ Bei der Stadt Bad Honnef habe er sich vorher nach möglichen Auflagen erkundigt, etwa, ob eine Kurtaxe fällig sei.

„Es gibt für mich keine Möglichkeit, die Wohnung dauerhaft zu vermieten, da sie keinen separaten Eingang hat“, sagt er. Außerdem nutze er die Räume, wenn seine drei erwachsenen Kinder zu Besuch kommen oder Familienfeiern anstünden. Er selbst nutze Airnbn im Übrigen nicht. Was allerdings einzig dem Umstand geschuldet sei, dass er so gut wie nie Urlaub mache: „Ich habe einen Reitstall mit zahlreichen Pferden zu versorgen. Da ist es mit Urlaub bei mir eher schwierig.“

Aus Sicht der Tourismus & Congress GmbH Bonn/Rhein-Sieg-Ahrweiler ist die zeitlich befristete Vermietung eines Zimmers in einer Privatwohnung, in der der Vermieter selbst wohnt, durchaus tolerierbar. Die 160 Übernachtungsmöglichkeiten in Ferienwohnungen im Kreis, die auf der Airbnb-Plattform angeboten würden, wirkten sich bei einem Wohnungsbestand von rund 280.000 Einheiten nur sehr begrenzt aus.

Der Landrat wies in seiner Antwort auch darauf hin, dass beim Bauaufsichtsamt des Kreises eine gebührenpflichtige Nutzungsänderung zu beantragen sei, wenn eine bisher nicht als Ferienwohnung genutzte Wohnung an Touristen vermietet werde. Schuster betonte auch, dass sich Airbnb von anderen Online-Buchungsportalen dadurch unterscheide, dass alle anderen Plattformen auf den Angaben von „Klarnamen“ basierten. Airbnb fordere das von seinen Anbietern jedoch nicht. Deshalb sei ein behördliches Überwachen oder Eingreifen bei Zweckentfremdung nur sehr schwierig umzusetzen. Eine Zweckentfremdungssatzung gebe es bisher noch in keiner Kommune des Kreises.

Airbnb bei Tourismus Siebengebirge GmbH noch nie Thema gewesen

In Königswinter konnte Bürgermeister Peter Wirtz auf eine Anfrage des Ratsmitglieds Andreas Danne (Linke) keine Angaben zur Zahl der privaten Unterkünfte, die über Buchungsportale vermietet werden, zur Höhe der Einnahmen durch die Beherbergungsabgabe oder der Gewerbesteuer bei derlei Vermietungen machen.

„Eine derartige Erhebung erfordert einen hohen Aufwand“, gab der Bürgermeister zu bedenken. Auch gebe es in Königswinter keine Satzung zum Schutz von Wohnraum. „Das obliegt den politischen Beratungen“, sagte er. Die Politik hat jedoch offensichtlich hier wie andernorts keinen Handlungsbedarf.

Auch Oliver Bremm sagt, dass Airbnb bei der Tourismus Siebengebirge GmbH noch nie ein Thema gewesen sei. „Das Portal stellt weder eine Bedrohung dar, noch ist ein großer positiver Effekt zu verzeichnen“, so der Touristiker.

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