Fahrbahnsanierung in Rauschendorf Anwohner werden zur Kasse gebeten

RAUSCHENDORF · Anwohner der Rauschendorfer Straße fühlen sich ungerecht behandelt: Sie fordern im Hinblick auf die bevorstehende Fahrbahnsanierung eine Ausnahmegenehmigung von der seit 2014 in Königswinter geltenden Straßenbaubeitragssatzung.

Nach dieser sollen sie den für Haupterschließungsstraßen üblichen Anteilssatz von 55 Prozent bezahlen. Sie verlangen eine Gleichbehandlung mit den Anliegern des ersten Bauabschnitts, die im Jahr 2008 nur 40 Prozent bezahlen mussten. Laut Verwaltung sind 22 Grundstückseigentümer im Bereich zwischen Herrengartenstraße und „Am Tor“ betroffen.

Rund 30 Rauschendorfer waren am Dienstagabend zur Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses gekommen, um die Diskussion zum Thema zu verfolgen. Und die Politik ließ sich beeindrucken: Über den Bürgerantrag auf Erlass einer Einzelfallsatzung wird erst am 28. November im Haupt-, Personal- und Finanzausschuss entschieden. Bis dahin muss die Verwaltung noch die Fragen klären, die die Bürger in der Sitzung aufgeworfen hatten.

So machte der Antragsteller vor dem Ausschuss noch einmal deutlich, dass es erhebliche Widersprüche bei der Klassifizierung der Straße gebe, nach der sich die Anteilssätze der Anlieger richten. So hätte ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Verkehrsgutachten die Rauschendorfer Straße im Jahr 2003 als Hauptverkehrsstraße eingestuft, die höhere Verkehrsbelastungen aufnehmen müsse. Bei einer Hauptverkehrsstraße müssen die Anlieger nur 30 Prozent der Kosten der Fahrbahnsanierung tragen.

Verwaltung soll für Klärung sorgen

Zu diesem Ergebnis sei das Gutachten damals gekommen, obwohl der Edeka-Markt wegen Umbaus geschlossen war. Auch in der Straßenbausatzung der Stadt sei die Straße als Hauptverkehrsstraße und seitens der Bauverwaltung als Hauptdurchgangsstraße eingestuft worden. Probleme haben die Anlieger auch damit, dass ein Grundstück, das bisher die postalische Adresse Rauschendorfer Straße hatte, nun zur Dornhecke gehört und damit nicht mehr an den Anliegerbeiträgen beteiligt wird.

Diese neuen Aspekte möchte die Politik nun erst einmal von der Verwaltung geklärt haben. „In unserer Satzung stehen die Definitionen klar drin. Danach ist die Rauschendorfer Straße eine Haupterschließungsstraße“, sagte Albert Koch von der Stadtverwaltung. Das sei von Juristen auch mehrfach geprüft worden. Auch der Anstieg der Kosten für die Anlieger gegenüber dem ersten Bauabschnitt sei mit 13,8 Prozent moderat, stellte Koch fest.

Das sehen die Anwohner jedoch völlig anders. Während die 42 Grundstücke im ersten Bauabschnitt im Schnitt 990 Quadratmeter groß waren, messen die 22 Grundstücke im zweiten Bauabschnitt nur knapp 400 Quadratmeter. Der Beitragssatz pro Quadratmeter lag damals bei 6,10 Euro, heute beträgt er jedoch 17,58 Euro und liegt somit fast dreimal so hoch. Auch deshalb forderten die Anlieger in einem Bürgerantrag vom August und bei einer Bürgerversammlung im September die Gleichbehandlung mit den Anliegern des ersten Bauabschnitts. Die Politik machte jedoch deutlich, dass die im Mai 2014 beschlossene einheitliche Beitragssatzung für ganz Königswinter für sie ein hohes Gut darstellt.

„Wir wollen die einheitliche Regelung bei der Beitragssatzung beibehalten“, betonte CDU-Ratsmitglied Franz Gasper. Das unterstrich auch Gunnar Behrendt (SPD): „Wir sind froh, dass wir die Satzung haben.“ Allerdings erwarten beide Politiker bis zur Sitzung des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses zu den offenen Fragen eine rechtssichere Auskunft der Verwaltung.

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