Bürgerbegehren für unzulässig erklärt Bäder: Verein übt Kritik an Beschluss

KÖNIGSWINTER · Der NRW-Landesverband der Initiative "Mehr Demokratie" e.V. hat dem Königswinterer Stadtrat vorgeworfen, das Bürgerbegehren "Lemmerzbäder erhalten und sanieren" aufgrund gesetzlich gar nicht mehr geltender Anforderungen für unzulässig erklärt zu haben.

"Der Landtag hat das Zulässigkeitskriterium Kostendeckungsvorschlag bereits 2011 abgeschafft, das ist der Stadt wohl nicht aufgefallen", sagte der Landesgeschäftsführer von "Mehr Demokratie", Alexander Trennheuser. Königswinter lebe in der Vergangenheit.

Der Verein bemängelte außerdem, dass die Stadt dem Bürgerbegehren vorwerfe, die Kostenschätzung der Verwaltung für die Umsetzung des Begehrens infrage zu stellen. "Die Gemeindeordnung schließt das nicht aus und der Landtag hat dies in seiner Begründung zur Änderung der Regeln für Bürgerbegehren 2011 ausdrücklich erlaubt", so Trennheuser.

Verwaltung korrigiert sich

Die Verwaltung hatte den Ratsmitgliedern bereits vor der Sitzung mitgeteilt, dass ihr in der ersten Sitzungsvorlage ein Fehler unterlaufen sei. Korrekt sei, dass kein Kostendeckungsvorschlag mehr erforderlich ist. Inhaltlich bleibe es jedoch dabei, dass die Bürger durch die erforderliche Kostenschätzung in die Lage versetzt werden sollen, die Folgen des Bürgerbegehrens abzuschätzen. Dies könne er nicht, wenn den seitens der Stadt angegebenen Zahlen die Glaubwürdigkeit entzogen werde, indem die Zahlen als falsch bezeichnet würden.

"Mehr Demokratie" stößt sich auch daran, dass das Begehren nach Meinung der Stadt zu spät eingereicht wurde. "Solange keine unwiderruflichen Fakten geschaffen wurden, sollte ein Bürgerbegehren einen Ratsbeschluss genauso aufheben können wie der Rat selber", sagt Trennheuser. Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren am Mittwochabend mit den Stimmen der Koalition für unzulässig erklärt.

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