Ordnungsverfügung in Königswinter Balkon und Bassin droht der Abriss

HARTENBERG · Bis 2. April müssen ein Balkon und ein Schwimmbad im Ortsteil Hartenberg abgerissen werden, die im Außenbereich ohne Baugenehmigung errichtet wurden. Die Grundstückseigentümer haben eine entsprechende Ordnungsverfügung der Stadt Königswinter erhalten.

Wenn sie die Anordnung nicht befolgen, droht ihnen ein Zwangsgeld in Höhe von 1000 Euro. Auf dem Hartenberg ist im Jahr 2010 eine Innenbereichssatzung erlassen worden. In einigen Fällen verläuft die Grenze zwischen dem Innen- und dem Außenbereich, in dem nicht gebaut werden darf, unmittelbar entlang der Außenwand der Häuser.

Die Bürger wollen sich damit nicht abfinden und laden für den kommenden Samstag, 28. März, um 19 Uhr zu einer Diskussionsrunde rund um die Innenbereichssatzung Hartenberg ein. Sie berufen sich darauf, sie seien über die neue Satzung nicht informiert worden. Die Stadt weist darauf hin, dass die Satzung - wie gesetzlich vorgeschrieben - in der Tageszeitung und im Internet bekannt gemacht worden sei.

Bei der Versammlung soll es außerdem um folgende Themen gehen: Wieso war eine Änderung der Innenbereichssatzung überhaupt notwendig? Was dürfen Eigentümer in ihren Gärten jetzt noch bauen oder ändern? Was ist mit alten Gartenhäusern oder Terrassen, die seit Jahrzehnten stehen, wenn diese einmal durch neue ersetzt werden sollen? Was spricht gegen eine erneute Änderung der Innenbereichssatzung?

Die Versammlung findet am Samstag, 28. März, um 19 Uhr in der "Festhalle Meurer", Hartenbergstraße 27, statt.

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