Neue Beitragssatzung in Königswinter Beiträge für Kinderbetreuung steigen

Königswinter · Eltern müssen sich in Königswinter im kommenden Schuljahr auf höhere Beiträge für Kitas, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschule (OGS) einstellen. Die bisher in der Stadt geltende großzügige Geschwisterkindregelung soll zumindest bei der OGS geändert werden.

 Auf höhere Beiträge für die Kinderbetreuung müssen sich die Eltern in Königswinter einstellen.

Auf höhere Beiträge für die Kinderbetreuung müssen sich die Eltern in Königswinter einstellen.

Foto: dpa

Auf diese Weise möchte man das erhebliche Defizit im Haushalt in diesem Bereich verringern. Derzeit beschäftigen sich sowohl die Stadtverwaltung als auch der Unterausschuss „Kindertagesbetreuung“ intensiv mit einer neuen Beitragssatzung. Die Jamaika-Koalition (CDU, Grüne, FDP) wollte bereits bei den Haushaltsberatungen im Frühjahr die Geschwisterkindbefreiung kippen.

Das zweite Kind einer Familie, das eine OGS oder Kita besucht, sollte nur noch von der Hälfte der Beiträge befreit werden. Die Politiker machten damals zwar noch einmal einen Rückzieher, kündigten jedoch an, das Thema erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Sie erkennen hier ein erhebliches Einsparpotenzial. So hat die Verwaltung errechnet, dass die Stadt allein durch die Befreiung bei den OGS-Geschwisterkindern jährlich auf 290.000 Euro verzichtet. Die Zahl der befreiten Kinder liege hier bei 34,8 Prozent, während es in Kitas „nur“ 19 Prozent seien.

Der Unterausschuss hat nun bei seiner jüngsten Sitzung am 29. August eine ganze Reihe von Empfehlungen für den Schulausschuss und den Jugendhilfeausschuss beschlossen: So soll die Geschwisterkindbefreiung bei Kitas und in der Kindertagespflege erhalten bleiben. In der Beitragsstaffelung soll die Obergrenze der Einkommensstufe 0 wegen der Einführung des Mindestlohns von 12.271 auf 18.000 Euro angehoben werden.

Außerdem soll eine zusätzliche Einkommenstufe für Einkommen über 110.439 Euro eingeführt werden. Bisher beginnt die höchste Stufe bei 98 168 Euro. Bei den Beiträgen für Kitas und Kindertagespflege empfiehlt der Unterausschuss eine lineare Erhöhung mit einer noch festzulegenden Steigerung zwischen drei und 10,5 Prozent.

Zuletzt waren die Beiträge für Kita und Tagespflege zum 1. August 2013 erhöht worden. Zum 1. August 2015 wurde die zusätzliche Einkommensstufe ab 98.168 Euro eingeführt.

Die Verwaltung stellt in ihrer Analyse des Defizits, das der Stadt aus der bestehenden Beitragssatzung entsteht, fest, dass die Nachfrage nach einer 45-Stunden-Betreuung seit der letzten Anpassung der Beiträge gestiegen ist. Das gelte auch für die U-3-Plätze und die integrativen Einzelbetreuungsplätze. Sie hat errechnet, dass eine Anhebung der Beiträge um 10,5 Prozent bei den Kitas und der Kindertagespflege zu einer Erhöhung der Erträge um rund 170.000 Euro führen würde. Bei einer Anhebung der OGS-Beiträge in gleicher Höhe würden sich die Erträge um 50.000 Euro erhöhen.

Den zurzeit höchsten Beitragssatz in der Kita und der Tagespflege bezahlen Eltern mit einem Einkommen über 98.168 Euro bei einer 45-Stunden-Betreuung, die 478 Euro kostet. In der OGS liegt der Höchstsatz bei 158,62 Euro. Beides dürfte künftig teurer werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort