Verordnung in Königswinter Betteln, füttern und Kaugummi ausspucken verboten
KÖNIGSWINTER · Im März dieses Jahres war der Beschluss noch vertagt worden, nun soll der städtische Haupt-, Personal- und Finanzausschuss bei seiner Sitzung am Montag, 15. September, eine neue Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Königswinter erlassen.
Danach werden verschiedene Formen von Fehlverhalten vom aggressiven Betteln über das Füttern von Tauben oder Ratten bis zum Ausspucken von Kaugummis unter Strafe gestellt.
Hinter der Allgemeinen Gefahrenabwehr-Verordnung, kurz AGefAbwVO, steht das Ziel, Verhaltensregeln auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen aufzustellen. Die neue Ordnungsvorschrift soll eine im Jahr 2009 ausgelaufene Vorschrift aus dem Jahr 2002 ersetzen.
Die Stadtverwaltung hatte zunächst die Aufstockung des Städtischen Ordnungsdienstes um zwei Vollzeitstellen abgewartet, bevor sie die Politik mit dem Thema befasste. Bereits zum 1. Juni 2013 wurde der Ordnungsdienst aufgestockt.
Folgende Ordnungswidrigkeiten sollen mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 1000 Euro geahndet werden:
- Aggressives Betteln: Betteln ist zwar seit dem Jahr 1974 in Deutschland nicht mehr strafbar. Aggressives Betteln mit Körperkontakt oder Verstellen des Weges und Betteln mit Kindern oder durch Kinder sollen jedoch in Königswinter verboten werden.
- Fütterungsverbot: Auf Wegen und in Anlagen ist es verboten, verwilderte Tauben sowie Wasservögel wie Enten oder Schwäne - diese auch auf Gewässern und an deren Ufern - zu füttern. Dadurch soll verhindert werden, dass Wasservögel vermehrt Plätze und Wege betreten und verschmutzen.
- Pflichten von Hundehaltern: Dazu zählen das Fernhalten der Hunde von Kinderspielplätzen und die unverzügliche Beseitigung von Hundekot in von der Stadt bereitgestellten Beuteln oder anderen Aufnahmegefäßen. Auch die zweckentfremdete Entnahme von Beuteln aus den Beutelspendern ist verboten.
- Altglascontainer: Das Einwerfen ist an Werktagen von 20 Uhr bis 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt. Der Stadt liegen Beschwerden der Nachbarschaft vor, die sich über das rücksichtslose Einwerfen beklagt.
- Kaugummi: Es ist verboten, Kaugummi auf befestigte Bereiche von Straßen und Anlagen auszuspucken oder auf andere Weise dorthin gelangen zu lassen.