Deutsch-Französischer Parlamentspreis Bewerbungen sind ab sofort möglich

RHEIN-SIEG-KREIS · Der Deutsche Bundestag und die Assemblée Nationale verleihen alle zwei Jahre für wissenschaftliche Arbeiten, die zu einer besseren Kenntnis der beiden Länder beitragen, den Deutsch-Französischen Parlamentspreis. Darauf weist der CDU-Bundestagsabgeordnete Norbert Röttgen hin.

Um die mit 10.000 Euro dotierte Auszeichnung können sich deutsche und französische Staatsbürger bewerben, die ein juristisches, wirtschafts-, politik- oder anderes geisteswissenschaftliches Werk verfasst haben, das als selbstständige Veröffentlichung erschienen ist. Gemeinschaftswerke von bis zu drei Verfassern können berücksichtigt werden, wenn sich alle Autoren gemeinsam bewerben.

Die Arbeit muss in deutscher oder französischer Sprache abgefasst sein. Pro Bewerber wird nur jeweils eine Arbeit in das Verfahren aufgenommen. Es werden sowohl Eigenbewerbungen als auch Nominierungen durch Dritte akzeptiert. Bewerbungsschluss ist Freitag, 7. November.

Deutsche Bewerber richten ihre Bewerbung an: Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, Fachbereich WD1, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.bundestag.de/deutsch-franzoesischer-preis.

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