Lemmerzbad Bürgerbegehren gegen Hallenabriss in Königswinter

KÖNIGSWINTER · Der Förderverein "Rettet unsere Lemmerzbäder" hat am Mittwoch den Antrag auf ein Bürgerbegehren gestellt. Sein Ziel: Den Abriss des Lemmerzhallenbads verhindern und es stattdessen sanieren.

Neubau oder Sanierung des Hallenbads? Die Frage, über die seit mehr als zehn Jahren in Königswinter gestritten wird, schien seit Montagabend beantwortet. Mit einer Mehrheit von 26 zu 24 Stimmen hatte sich der Stadtrat für die Variante Abriss und Neubau des Lemmerzhallenbads an derselben Stelle ausgesprochen. Jetzt jedoch könnte der unendlichen Geschichte das nächste Kapitel hinzugefügt werden: Der Förderverein „Rettet unsere Lemmerzbäder“ hat am Dienstagabend beschlossen, ein Bürgerbegehren gegen den Abriss auf den Weg zu bringen.

„Ich habe heute den Antrag im Rathaus abgegeben“, sagte Inge Heuser-Losch vom Vereinsvorstand am Mittwoch auf GA-Anfrage. Unterzeichnet ist der Antrag von Heuser-Losch und Jürgen Lauer. Der Förderverein kämpft seit seiner Gründung 2008 für den Erhalt des Hallen- und Freibads sowie die Sanierung des Hallenbads. Als Gründe für den Vorstoß nennt die Initiative unter anderem, dass ihre Argumente für die Generalsanierung von den Mehrheitsfraktionen ignoriert und das Risiko einer Altlastenentsorgung nicht eingerechnet wurden. Zudem könnten durch die Drehung des Gebäudes Lärmkorridore entstehen.

Vor rund zwei Jahren hatten die Mitglieder schon einmal ein Bürgerbegehren initiiert: Damals wurden insgesamt knapp 7000 Unterschriften für das Bürgerbegehren „Lemmerzbäder erhalten und sanieren“ gesammelt. Der Rat hatte im Mai 2015 das Bürgerbegehren als unzulässig verworfen.

Verwaltung muss Beratungsangebot erweitern

Am Nachmittag lag Heike Jüngling, Dezernentin der Stadt Königswinter und somit unter anderem zuständig für den Geschäftsbereich Schule, Sport und Jugend, das Schreiben des Fördervereins vor. Dort heißt es: „Hiermit melden wir das Bürgerbegehren an gegen den Ratsbeschluss vom 9. Oktober. Wir bitten um Kostenschätzung und Beratung.“

Wie die Frage lautet, die im Zuge des Bürgerbegehrens gestellt werden soll, ist dem Schreiben nicht zu entnehmen; dazu konnte die Dezernentin daher keine Stellung nehmen. „Generell spricht aber nichts gegen ein Bürgerbegehren zum Thema Hallenbad“, so die Juristin. Bürgerbegehren dürften beispielsweise nicht die Haushaltssatzung oder innere Verwaltungsorgane zum Gegenstand haben. Der ganze Ablauf, der in der Gemeindeordnung NRW geregelt ist, sei relativ komplex und an bestimmte Fristen gebunden.

Da beispielsweise der Ratsbeschluss von Montagabend keiner Bekanntmachung bedürfe, blieben dem Antragsteller nun drei Monate Zeit, um Unterschriften für ein Bürgerbegehren zu sammeln. Über die Zulässigkeit hat dann wiederum der Stadtrat zu entscheiden, der laut Jüngling drei Optionen hat: Der Rat kann entweder dem Bürgerbegehren entsprechen, eine andere Lösung finden oder aber es kommt zu einem Bürgerentscheid. Dann bleiben wiederum drei Monate Zeit, in denen alle stimmberechtigten Bürger mit Ja oder Nein abstimmen können.

Und gerade weil die Vorgaben in der Gemeindeordnung so komplex sind, wurde die Verwaltung verpflichtet, die Kostensschätzungen vorzunehmen und das Beratungsangebot deutlich auszuweiten. So muss die Verwaltung die Initiative auch bei der richtigen Fragestellung beraten und unterstützen.

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