Siebengebirge BUND prangert Regionale-Projekte an

SIEBENGEBIRGE · In seinem gerade erschienenen Schwarzbuch prangert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Rhein-Sieg 17 Fälle mit Artenschutzverstößen im Kreisgebiet an.

  • Eselsweg: Der BUND sieht den Zugang zum Drachenfelsplateau über die bestehenden Wege gewährleistet. Ein Wanderweg sei im Verhältnis zu den Schutzgütern des FFH-Gebietes nachrangig. Er stelle kein zwingend überwiegendes öffentliches Interesse dar. Die Felssicherungsmaßnahme finde in einen Sonderstandort des Lebensraumtyps 9170 (Labkraut-Eichen- Hainbuchenwald) statt, von dem mindestens 1600 Quadratmeter zerstört würden. Bei einer Berücksichtigung des Wespenbussards im Artenschutzgutachten würde herauskommen, dass die Zerstörung eines Horstplatzes unzulässig wäre.
  • Am 25. Oktober hat der BUND einen Rechtsschutzantrag beim Verwaltungsgericht in Köln eingereicht. Darin fordert der BUND eine förmliche Beteiligung am Verfahren. Mit einer einstweiligen Anordnung soll die Stadt verpflichtet werden, die Mitte Oktober begonnenen Maßnahmen zur Felssicherung und zur Neugestaltung des Weges zu unterlassen. Über den Antrag wurde nach Auskunft des VG Köln noch nicht entschieden (AZ 14L1659/13). Der Eselsweg ist seit einem Felssturz im Juni 2011 gesperrt.
  • Glaskubus: Unter der Überschrift "Placebo-Glasscheibe im Angebot" stellt der BUND fest, die Lage des Bauplatzes und der Bau eines Glaskubus, der für Vögel zur tödlichen Gefahr werde, lösten einen Konflikt mit den Schutzgütern des FFH-Gebietes aus. Der Verband hat vor dem VG Köln gegen die seines Erachtens unzureichenden Vogelschutzmaßnahmen am Glaskubus geklagt (AZ 14K 4263/11). Das Gericht gab ihm am 24. Juli 2012 Recht. Der Rhein-Sieg-Kreis ging in die Berufung, über deren Zulassung das Oberverwaltungsgericht in Münster noch nicht entschieden hat, wie ein Gerichtssprecher gestern bestätigte (AZ 8A 2063/12). Mit einem Streifenmuster auf den Scheiben des Glaskubus hat die Wirtschaftsförderungs- und Wohnungsbaugesellschaft als Bauherrin zusätzliche Vorkehrungen gegen Vogelschlag schaffen.
  • Siegfriedfelsen: Nicht auszuschließen ist, dass die geplanten Felssicherungsmaßnahmen am Siegfriedfelsen demnächst ein weiterer Fall für die Gerichte oder das Schwarzbuch werden. "Grundsätzlich akzeptieren wir, dass man hier eine Sicherung vornehmen muss", sagte Baumgartner gestern. Letztlich käme es auf die Ausführung an. "Ein Problem ist, dass durch die Arbeiten am Eselsweg derselbe Lebensraumtyp gestört wird." Die Felssicherungsmaßnahmen sind in einem zweiten Schritt geplant. Zunächst soll ein Sicherheitszaun gebaut werden, damit die Bezirksregierung ihr Betretungsverbot aufhebt und die Mitarbeiter der Winzer wieder im Weinberg arbeiten dürfen.
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