Bewährungsstrafe für Betrüger Den teuren Urlaub hat er nie bezahlt

KÖNIGSWINTER/BONN · Den Sommer wollte ein 45-Jähriger aus Königswinter in seiner spanischen Heimat verbringen, für den Aufenthalt bezahlen wollte er jedoch nicht. Jetzt stand er wegen Betruges vor dem Bonner Amtsgericht. Der entstandene Gesamtschaden: mehr als 16.000 Euro. Bis er nach Königswinter zog, war er unauffindbar.

Offenbar war der damals in Bonn lebende Angeklagte im Sommer 2011 mit der gesamten Großfamilie auf Urlaubstour: Für mehrere Kinder und Erwachsene buchte er unter anderem einen Hotelaufenthalt in der Provinz Malaga.

Auch ein Kleinbus wurde gemietet - allein hierfür waren 2000 Euro fällig. Und neben dem Hotel wurde auch ein Ferienhaus für einen ganzen Monat gebucht. Von den 3320 Euro sah der Vermieter aber keinen Cent.

Dann wollte es der 45-Jährige anscheinend richtig krachen lassen: Für drei Wochen buchte er ein Grand Hotel direkt am Meer. Kosten: knapp 10.000 Euro. Obwohl er diese Buchung stornierte, bezifferte das Hotel den entstandenen Schaden auf stolze 7200 Euro.

Plötzlich war der 45-Jährige untergetaucht - vermutlich ahnte er, dass seine Betrugsmasche aufgeflogen war. Vor den Reisen hatte er in Deutschland ein Bankkonto eröffnet, auf dieses jedoch nie Geld eingezahlt.

Bis er nach Königswinter zog, war er unauffindbar

Dann hatte er stets sehr kurzfristig gebucht und angegeben, per Lastschrift zahlen zu wollen. Nicht nur die deutschen Ermittler machten sich auf die Suche nach dem Betrüger, auch die Kollegen in Spanien wurden einbezogen. Die Suche blieb zunächst erfolglos, das Ermittlungsverfahren wurde im August 2012 vorläufig eingestellt.

Die Wende kam im Oktober 2014, als der 45-Jährige nach Königswinter zog. Dies meldete der Rhein-Sieg-Kreis, woraufhin die Polizei den Angeklagten zur Vernehmung bat. Dort zeigte sich der Spanier überrascht von den Vorwürfen und behauptete, er sei davon ausgegangen, dass das Konto gedeckt war.

Zum Prozess vor dem Strafrichter erschien der anwaltlich vertretene Angeklagte nun nicht mehr: Er sei in Spanien, um sich um seinen kranken Vater zu kümmern. Daher wurde er per sogenanntem Strafbefehl in Abwesenheit zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe wegen Betruges verurteilt. Dagegen kann der Angeklagte noch Rechtsmittel einlegen.

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