Kommentar zur Umsatzsteuerpflicht für Kommunen Der Wahnsinn hat Methode
Siebengebirge · Umsatzsteuerpflicht für Kommunen auf Gebühren für Sporthallen und Sportplätze: Das, so findet GA-Redakteurin Claudia Sülzen, ist ein klassischer Bumerang. Denn zahlen müssen die Zeche die Vereine und die Familien.
28.11.2022
, 17:04 Uhr
Irgendwie hat der Wahnsinn in Deutschland Methode. Jetzt also die drohende Umsatzsteuerpflicht für Städte und Kommunen, wenn sie demnächst 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Nutzungsgebühren für ihre Sporthallen oder auch ihre Schulaulen abführen müssen. Wir erinnern uns, die Gegenrechnung fällt schmal aus.