Prozess vor dem Landgericht Bonn Drei Jahre Haft für jugendlichen Intensivtäter

Königswinter/Bonn · Ein 15-Jähriger aus Königswinter muss sich für rund 80 Straftaten verantworten, darunter die Verwüstung der Tafel.

Schon seit Jahren beschäftigt ein 15-Jähriger die Polizei in Königswinter. Aufgrund seines jungen Alters konnte der Jugendliche zunächst nicht strafrechtlich belangt werden. Doch damit ist jetzt Schluss: Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, schickte das Bonner Landgericht den Intensivtäter am Dienstag gleich bei seiner ersten Verurteilung für drei Jahre ins Gefängnis.

In dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Prozess ging es um fast 80 Straftaten, die dem Teenager vorgeworfen wurden. Verurteilt wurde der weitgehend geständige Angeklagte nun unter anderem für zwei Brandstiftungen, etliche Diebstähle und Sachbeschädigungen, wegen Fahrens ohne Führerschein, Hausfriedensbruchs und Beleidigung.

Für großes Aufsehen und den monatelangen Ausfall einer sozialen Einrichtung hatte ein Einbruch des 15-Jährigen und mehrerer Komplizen in die Räume der Tafel in Königswinter gesorgt. Obwohl die Familie des Jugendlichen, der damals mit seinen jüngeren Brüdern beim Vater lebte, von der Tafel selbst regelmäßig Lebensmittel erhielt, stiegen die Einbrecher im Mai dort ein und stahlen mehrere Kartons mit Kaffee.

Doch damit nicht genug: Im Anschluss wurden die Räume mit Feuerlöschern, Öl und Ketchup verwüstet. Zu guter Letzt setzten die Einbrecher die Tafel unter Wasser, indem sie die Abflüsse verstopften und Wasserhähne aufdrehten. Laut dem Gerichtssprecher bezeichnete der Vorsitzende Richter Volker Kunkel diese Tat als „unfassbar asozial“. Es entstand ein Sachschaden im fünfstelligen Bereich. Verurteilt wurde der zur Tatzeit 14-Jährige auch für das Anzünden eines leerstehenden Einfamilienhauses unterhalb der Drachenfelsbahn. Der Verurteilte und ein Komplize verschütteten dort Ende Juli Brandbeschleuniger und zündeten diesen an. Es entstand ein Sachschaden von 20.000 Euro.

Das Gericht ging mit der verhängten Strafe vier Monate über die von der Staatsanwaltschaft geforderten zwei Jahre und acht Monate hinaus. Sowohl die Jugendgerichtshilfe als auch der Verteidiger hatten das Gericht gebeten, eine maximal zweijährige Freiheitsstrafe zu verhängen und diese zur Bewährung auszusetzen.

In diesem Fall war angedacht, den Teenager in einer Jugendhilfeeinrichtung in Norddeutschland unterzubringen. Davon hielten Staatsanwältin und Gericht jedoch nichts. Laut dem Gerichtssprecher hinterließ der 15-Jährige nicht den Eindruck, dass eine positive Sozialprognose gestellt werden kann. So gab es auch in der Untersuchungshaft erneut Auffälligkeiten: Der 15-Jährige zeigte sich den Bediensteten gegenüber respektlos und war in eine Schlägerei verwickelt. Im Prozess betonte der Jugendliche sogar, dass es in seinen Augen vollkommen in Ordnung sei, Polizisten – wie geschehen – als „Scheißbullen“ zu bezeichnen.

Die Mutter des Angeklagten hatte als Erziehungsberechtigte an dem Prozess teilgenommen. Mit ihr sprach der Junge jedoch kein Wort. Er wollte nur Kontakt mit seinem Vater haben. Den 57-Jährigen hatte das Gericht jedoch nicht als gesetzlichen Vertreter zugelassen: Gegen den Vater laufen Ermittlungen, da er im Verdacht steht, von den Taten seines Sohnes nicht nur gewusst zu haben, sondern auch daran beteiligt gewesen zu sein. Die jüngeren Brüder des 15-Jährigen wurden inzwischen vom Jugendamt in Obhut genommen.

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