Mann auf A3 gestoppt Drogenkurier schluckte ein Kilo Kokain in 86 Behältern

Bad Honnef/Bonn · Bei einer Zollkontrolle auf einem Rastplatz an der A3 bei Bad Honnef flog er auf, weil er 86 Behälter mit Kokain im Körper hatte. Jetzt wehrte sich der 40-Jährige gegen die Haftstrafe und ging gegen das Urteil in Berufung.

 Der 40-jährige Drogenkurier, der mit seiner Berufung gegen eine Haftstrafe vor dem Bonner Landgericht scheiterte, verbirgt sein Gesicht während der Anhörung.

Der 40-jährige Drogenkurier, der mit seiner Berufung gegen eine Haftstrafe vor dem Bonner Landgericht scheiterte, verbirgt sein Gesicht während der Anhörung.

Foto: Ulrike Schödel

Der Mann fühlte sich im Flixbus ganz sicher, trotz seiner hochriskanten Mission. Denn in seinem Körper befanden sich 86 kleine Behältnisse mit reinstem Kokain. Insgesamt hatte der 40-Jährige kurz vor dem Start in Brüssel knapp ein Kilogramm von dem weißen Schnee geschluckt; Reiseziel war München. Aber die bayerische Landesshauptstadt erreichte der Drogenkurier an diesem 21. November 2021 nicht. Denn auf der A3, Höhe Bad Honnef, wurde der Flixbus von Drogenfahndern auf den T+R- Rastplatz Dachsberg gelotst - und alle Reisenden kontrolliert.

Für den Mann wurde es das abrupte Ende seiner Kurierfahrt: Als der Drogen-Wischtest positiv anschlug, wurde er radiologisch durchleuchtet - und das kapitale Drogenversteck entdeckt.

Amtsgericht verurteilt den Drogenkurier zu dreieinhalb Jahren Haft

Das Bonner Amtsgericht hatte den 40-Jährigen wegen Einfuhr von Drogen sowie Beihilfe zum Drogenhandel zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte die Tat eingeräumt - da gab es ja auch nicht viel zu bestreiten -, hatte vorgegeben, in einer finanziellen Notlage gehandelt zu haben, da seine Mutter in Nigeria sehr krank und seine Frau schwanger sei. Da habe er das Angebot von Hintermännern, natürlich unbekannt, nicht ausschlagen können: 2000 Euro waren ihm als Kurierlohn versprochen worden, dazu noch ein Flugticket in die Heimat.

Beides sollte ihm bei Abgabe der wieder ausgeschiedenen Behältnisse in München gegeben werden. Der Straßenverkaufswert der körpergeschützten Fracht: 100 000 Euro. Trotz des milden Urteils - Mindeststrafe zwei Jahre - hat der 40-Jährige es angefochten und Berufung zum Bonner Landgericht eingelegt.

Vor der 5. Kleinen Strafkammer mimte der Angeklagte jetzt den Unwissenden: Er sei Analphabet, habe keine Schul- noch Berufsausbildung, auch sei er eher unglücklich in die Fänge einer Drogenbande geraten. In Wien habe er als Schrottsammler 400 Euro verdient; zu wenig natürlich, um die Familie in der Ferne zu unterstützen.

Richter glaubt den Erzählungen des Angeklagten nicht

Aber die „Erzählungen“ des Angeklagten waren dem Kammervorsitzenden Eugen Schwill mehr als suspekt: Einer, der keine Zahlen und Buchstaben lesen könne, wäre nicht in der Lage, alleine von Wien über Budapest, Paris nach Brüssel zu kommen, hielt ihm der Richter vor. Auch habe er für einen Schrottsammler ungewöhnlich viel Kontakte, da bei ihm ein handgeschriebener Zettel mit dreißig Namen und Telefonnummern gefunden wurde.

Schließlich auch würde eine Drogengang mit Sicherheit keinem Erstling so viel erstklassiges Kokain zum Schlucken geben, davon ist der Vorsitzende überzeugt. Die Gefahr, dass er mit der wertvollen Fracht abtauche, sei durchaus groß.

Der Drogenkurier weigerte sich dennoch, die Berufung zurückzunehmen, so wie es ihm dringend geraten worden war. So platzte das Berufungsverfahren im ersten Anlauf: Die Kammer will jetzt prüfen, ob der Angeklagte bei der Tat vielleicht sogar unter Bewährung stand. Denn ein Wiener Richter hatte den 40-Jährigen zuvor bereits wegen einer Drogen-Tat zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

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