Gericht sieht Land nicht in der Pflicht Eiche fällt auf Haus am Waldrand

KÖNIGSWINTER/BONN · In die viel zitierte Röhre schaut wahrscheinlich ein Ehepaar aus Königswinter-Ittenbach, dem bei heftigem Sturm Anfang 2011 eine alte Eiche auf Haus, Garage und Auto stürzte. Seitdem versucht das Paar vergeblich, jemanden für den Schaden von 14.170 Euro haftbar zu machen.

Und nun dürfte sich auch die letzte Hoffnung auf Entschädigung durch das Land, dem der Wald mit dem Baum gehört, zerschlagen: Das Bonner Landgericht räumt einer entsprechenden Klage keine Erfolgsaussichten ein.

Es geschah am 14. Januar 2011 nachts gegen drei Uhr. Draußen wütete ein Sturm mit Windstärke 6,5, als plötzlich die 120 bis 140 Jahre alte riesige Eiche am Waldrand nachgab und auf das an einer abschüssigen Sackgasse gelegene Grundstück des Ehepaares fiel.

Der Baum beschädigte dabei nicht nur Haus- und Garagendach, sondern auch ein Auto der Eheleute. Eine Bestandsaufnahme ergab: Der Schaden war zwar nicht so immens wie befürchtet, betrug aber immer noch mehr als 14.000 Euro. Und es stellte sich die Frage: Wer haftet und zahlt dafür?

Wie sich herausstellte, lag der Grund für das Umstürzen des Baumes in den Wurzeln der Eiche. Die waren Ende der 90er Jahre vorschriftswidrig gekappt worden und zwar von einer Kanalbaufirma, die von der Stadt Königswinter beauftragt worden war. Diese Firma hätte dem Ehepaar den Schaden ersetzen müssen, doch darauf hoffte das Ehepaar vergebens. Denn: Die Firma war insolvent und konnte somit nicht mehr zur Kasse gebeten werden.

Am Ende machte das Ehepaar nun noch einen Versuch, an sein Geld zu kommen: Es verklagte das Land NRW als Eigentümerin der gestürzten Eiche vor der 1. Zivilkammer des Landgerichts. Doch das Land, so machte Kammervorsitzender Stefan Bellin den Klägern klar, sei nicht haftbar zu machen für den Schaden.

Denn wie sich herausstellte, hatte das Land noch im September 2010 eine fachkundige Sichtkontrolle des äußerlich gesunden Baumes vornehmen lassen. Und somit, sagte der Richter, könne dem Land keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorgeworfen werden. Auf den Vorhalt der Kläger, es könne doch nicht sein, dass niemand mehr hafte, weil die Firma insolvent sei, erklärte der Richter bedauernd: "Das ist dann allgemeines Lebensrisiko." Demnächst wird die Kammer ihr Urteil fällen.

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