Paul-Carré in Niederdollendorf Einigung nach langem Ringen

NIEDERDOLLENDORF · Nach langem Ringen hat sich der Königswinterer Planungs- und Umweltausschuss am Mittwochabend auf eine Fortsetzung der Planungen für das Paul-Carré in Niederdollendorf geeinigt.

Ein Investor will dort 75 Studentenappartements, Sozialwohnungen und frei verkäufliche Wohnungen schaffen. Ein Bebauungsplanverfahren wird es nicht geben, allerdings auch keine einfache Bebauung nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches.

CDU, Königswinterer Wählerinitiative (Köwi), Freie Wähler und die Fraktion Freie und Linke, die zunächst ein Bebauungsplanverfahren gefordert hatten, verständigten sich mit den anderen Fraktionen darauf, die vorliegenden Entwürfe der Architekten zur Grundlage für die weiteren Planungen zu nehmen.

Allerdings mit einer ganzen Reihe von Auflagen: So sollen zur Heisterbacher Straße nur noch drei Geschosse und kein zusätzliches Staffelgeschoss mehr gebaut werden. Weitere Voraussetzungen sollen ein Verkehrs- und ein Lärmschutzgutachten sowie ein Erschließungsvertrag für ein städtisches Grundstück sein. Die Öffentlichkeit, die sich am Vorabend bei einer Köwi-Veranstaltung gegen die Massivität der Planungen ausgesprochen hatte, soll außerdem in angemessener Weise beteiligt werden.

Zuvor hatten die beiden Architekten Elmar und Susanne Manstein deutlich gemacht, dass der Investor einer weiteren Reduzierung der Planung kaum zustimmen würde, nachdem gegenüber den ursprünglichen Entwürfen bereits ein Geschoss eingespart worden war. "Für den Investor ist ganz klar: Wenn die Baumasse noch weiter verkleinert wird, dann wird er das Grundstück liegen lassen. Dann macht er besser Schotter drauf und vermietet es als Parkplatz", fand Elmar Manstein deutliche Worte.

SPD, Grüne und auch FDP wollten aber in jedem Fall verhindern, dass der Investor abspringt. "Diese Art von Wohnungen sind für die Entwicklung von Dollendorf ganz wesentlich", meinte Richard Ralfs (Grüne). "Dass SPD und Grüne auf der Investorenseite stehen, ist schon kurios", sagte Joachim Hirzel (SPD).

§ 34 Baugesetzbuch

Innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. ... Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

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