Fall aus dem Siebengebirge Familienhund stirbt vor Ende eines Rechtsstreits

Königswinter/Bonn · Ein Paar aus dem Siebengebirge hatte nach der Trennung um den Familienhund gestritten. Vor dem Bonner Landgericht gab es jetzt eine Entscheidung.

 Wohin darf der Familienhund (auf unserem Symbolfoto ist ein Havaneser zu sehen) nach der Trennung eines Ehepaares? Darum ging es jetzt vor Gericht in Bonn.

Wohin darf der Familienhund (auf unserem Symbolfoto ist ein Havaneser zu sehen) nach der Trennung eines Ehepaares? Darum ging es jetzt vor Gericht in Bonn.

Foto: dpa/Jonas Walzberg

Es war ihr letzter Spaziergang: Nachdem eine sechseinhalbjährige Havaneser-Hündin ihrem Herrchen im Dezember 2020 beim Gassigehen davongelaufen war, kehrte sie nicht mehr zurück. Der Mann fand den leblosen Körper des knapp 30 Zentimeter großen Tieres am folgenden Tag in einem Waldstück. Ob er den Hund zu diesem Zeitpunkt aber überhaupt hätte ausführen dürfen, bleibt auch nach dem Abschluss eines Zivilverfahrens vor dem Bonner Landgericht unklar. Um das Tier, das der Mann seiner damaligen Frau im Jahr 2014 geschenkt haben soll, gibt es nämlich seit Jahren einen Rechtsstreit, der nun ein Jahr nach dem Tod des Hundes für erledigt erklärt wurde, ohne dass die strittige Eigentumsfrage letztlich geklärt werden musste.

Damit sie „auch mal vor die Tür kommt“, soll der Ehemann seiner Frau den frisch geborenen Havaneser-Welpen im Sommer 2014 geschenkt haben. Die Frau pflegte nämlich seinerzeit ihre kranke Mutter und konnte nach Meinung ihres Gatten offenbar ein wenig Abwechslung vertragen. Den Kaufvertrag hatte der Mann noch selbst unterzeichnet, für alles Folgende – von der Anmeldung über die Steuer bis hin zu Tierarzt und einer Haftpflichtversicherung – zeichnete aber die Frau verantwortlich. Während eines Krankenhausaufenthalts im Jahr 2018 kümmerte sich dann kurzfristig die Schwiegermutter der Frau um die Hündin. Ein Arrangement, das man aber auch nach ihrer Rückkehr aus dem Hospital zunächst beibehielt: So konnte sich die Frau besser um ihre eigene, noch immer pflegebedürftige Mutter kümmern und das Tier trotzdem regelmäßig sehen. Die Schwiegermutter lebte mit dem Paar in einem Haus.

Frau wollte den Hund nach der Trennung mitnehmen

Schwierig wurde die Situation dann erst, als sich das Paar trennte: Die Frau zog aus und wollte den Hund mitnehmen; ihre Schwiegermutter verweigerte das aber mit dem Hinweis, sie kümmere sich ja im Auftrag ihres Sohnes um die Havaneser-Dame. Daraufhin verklagte die Frau ihre Ex-Schwiegermutter auf Herausgabe des Tieres, und zwar mit Erfolg. Das Amtsgericht Königswinter sprach ihr im November 2019 den Hund zu. Das Gericht ging davon aus, dass die Klägerin aufgrund des Geschenks die alleinige Eigentümerin war.

Diese Entscheidung mochte die Schwiegermutter allerdings nicht hinnehmen und ging dagegen in Berufung. Zu der nun angesetzten Verhandlung konnte sie allerdings nicht mehr erscheinen, denn nicht nur das Tier, sondern auch die Beklagte war zwischenzeitlich gestorben. So saß sich nun das getrennte Paar gegenüber und schnell einigte man sich, den Rechtsstreit für erledigt zu erklären. Die Kosten teilte man sich zu gleichen Hälften, nachdem der zuständige Zivilrichter darauf hingewiesen hatte, dass er die Rechtslage nicht ganz so eindeutig sehe, wie seine Kollegen in der ersten Instanz. Der Mann könne durchaus auch als Miteigentümer angesehen werden. (AZ: LG Bonn 8 S 20/20)

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