Drachenfels Felssicherung am Eselsweg darf weitergehen

SIEBENGEBIRGE · Das Kölner Verwaltungsgerichts hat den Antrag des BUND auf Stilllegung der Arbeiten abgelehnt. Als Folge des Felssturzes im Juni 2011 wurde der Eselsweg zwischen Drachenburg und Drachenfelsplateau gesperrt.

Die Sicherungsmaßnahmen am Felsen oberhalb des oberen Eselswegs am Drachenfels können weitergehen. Das geht aus einem am Dienstag den Beteiligten bekanntgegebenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln hervor. Die Richter lehnen darin einen Antrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ab, der eine vorläufige Stilllegung der Felssicherungsmaßnahmen zum Ziel hatte.

Gegen die Entscheidung des Gerichts ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich. Sollte es derweil zu keinen weiteren Verzögerungen kommen, sollen die Sanierungsarbeiten am Eselsweg Mitte Januar abgeschlossen sein.

Als Folge des Felssturzes im Juni 2011 wurde der Eselsweg zwischen Drachenburg und Drachenfelsplateau gesperrt. Dieser Teil des Weges befindet sich im Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH). Nachdem verschiedene Varianten für eine andere attraktive Wegeverbindung zum Drachenfels durch ein Ingenieurbüro geprüft, im Ergebnis jedoch verworfen wurden, entschied sich die Stadt Königswinter für die Wiederherstellung des Eselswegs. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung kam dabei zu dem Ergebnis, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen des Artenschutzes durch die Sanierungsmaßnahmen zu befürchten seien.

Mit den umfangreichen Felssicherungsmaßnahmen wurde eine Spezialfirma beauftragt, die Anfang Oktober mit den Arbeiten und der Aufstellung eines Fangzauns begann. Der BUND hatte sich im Verlauf der Diskussion dafür ausgesprochen, den Eselsweg nicht wiederherzustellen, da er ihn für nicht zwingend notwendig hält; schließlich gebe es alternative Wege, die sich bewährt hätten.

Zudem seien in FFH-Gebieten bis zu einem gewissen Umfang notwendige und alternativlose Eingriffe trotz des europäischen Schutzstatus erlaubt. Dieses "Kontingent" werde im Siebengebirge jedoch nach den vielen Eingriffen erreicht und überschritten. In Folge dessen wollte der BUND die vorläufige Stilllegung der Baumaßnahmen, da er als anerkannter Naturschutzverband nicht hinreichend beteiligt worden sei.

Im Kern griffen die Umweltschützer die Ergebnisse der Verträglichkeitsprüfung an. Entgegen den dortigen Ausführungen sei vielmehr von erheblichen Beeinträchtigungen auszugehen, die grundsätzlich zu dem Ergebnis führen würden, dass die Felssicherungsmaßnahmen unzulässig seien. Diese könnten nur durch eine "Abweichungsentscheidung" legalisiert werden. Vor einer solchen Entscheidung hätte der BUND beteiligt werden müssen.

Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Anhaltspunkte, die für eine Fehlerhaftigkeit der Verträglichkeitsprüfung sprächen, seien vom BUND nicht ausreichend dargelegt worden, so Gerichtssprecher Thomas Krämer. Weiter sei zu berücksichtigen, dass bei Stilllegung der Bauarbeiten ein Weiterbau erst im Herbst 2014 möglich wäre und dadurch gegebenenfalls die Finanzierung nicht gesichert sei.

Stellungnahme des BUND

Achim Baumgartner, Sprecher der Kreisgruppe Rhein-Sieg im BUND, zeigte sich am Dienstag nicht überrascht von der Entscheidung des Gerichts. "Das war absehbar, nachdem das Gericht die Arbeiten nicht gestoppt hat." Allerdings sieht er den BUND nicht als Verlierer. Das Gericht habe sich auf auf die Verträglichkeitsgutachten verlassen, der BUND habe selbst argumentiert.

"Es wäre sicherlich anders ausgegangen, wenn wir einen eigenen Gutachter beauftragt hätten", so Baumgartner. Aber diese 20.000 Euro könne ein ehrenamtlicher Naturschutzverein nicht aufbringen. Er machte allerdings auch noch einmal deutlich, dass für ihn mit der Maßnahme am Eselsweg endgültig die "Bagatellgrenze" überschritten sei, also die Zahl der Eingriffe, die im FFH-Gebiet gerade noch erlaubt seien. Und das werde sich auch auf die Sicherungsmaßnahmen am Siegfriedfelsen auswirken. Der BUND müsse nun überlegen, ob er gegen die Entscheidung Beschwerde einlege.

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