Nachbarschaftsstreit in Vinxel Fußballgolf: Klageziel erreicht

Vinxel · Obwohl der Anwohner die Klage für erledigt erklärt, bleibt Anlage am Gut Heiderhof wohl noch länger geschlossen. Spielbetrieb kann erst genehmigt werden, wenn ein Bebauungsplan vorliegt.

Der einzelne Anwohner, der juristisch gegen die Fußballgolfanlage am Gut Heiderhof vorgegangen ist, hat seine Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln für erledigt erklärt. Dies bestätigte gestern die stellvertretende Pressedezernentin des Gerichts, Vorsitzende Richterin Stefanie Seifert.

Nach Informationen des General-Anzeigers bedeutet dies jedoch nicht, dass die Anlage in diesem Jahr geöffnet werden wird. Die Stadt, die die Nutzung seit dem Jahr 2013 nur geduldet hatte, kann für das Freizeitvergnügen auch ohne Klage keine Genehmigung mehr erteilen, solange es keinen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gibt. Wie der General-Anzeiger berichtete, kann die Fußballgolfanlage aus planungsrechtlicher Sicht nicht als Bestandteil des landwirtschaftlichen Betriebs auf Gut Heiderhof gesehen werden, so dass die Genehmigungsvoraussetzungen nicht vorliegen.

In einem Bürgerantrag hat die Betreiberin der Anlage inzwischen die Aufstellung eines solchen Bebauungsplanes beantragt. Er steht heute Abend auf der Tagesordnung des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses, von wo aus er vermutlich in den Fachausschuss weiterverwiesen werden wird.

Darüber, dass der Kläger die Hauptsache für erledigt erklärt hat, informiert das Verwaltungsgericht die Stadt Königswinter als Beklagte schriftlich. Der Schriftsatz wurde verschickt, lag aber bis gestern noch nicht vor. Allerdings wurde der Rechtsabteilung der Stadt der Sachverhalt auf Nachfrage mündlich mitgeteilt, wie Dezernentin Heike Jüngling bestätigte.

Als Begründung des Klägers sei der Stadt genannt worden, dass dieser keinen Grund mehr für die Klage sehe, weil die Anlage nicht mehr betrieben werde und er von einer weiteren Untersagung der Nutzung durch die Stadt ausgehe. "Das Klageziel ist erreicht."

Bei der in diesem Fall vorliegenden beidseitigen Erledigungserklärung muss die Stadt als Beklagte zustimmen, dass sie die Hauptsache ebenfalls für erledigt hält. Auch bei fehlendem Widerspruch der Beklagten innerhalb einer Frist von zwei Wochen gilt die Erledigungserklärung als abgegeben. Das Gericht entscheidet dann nicht mehr über die Hauptsache, sondern lediglich über die Kosten.

Wegen der Klage hatte die Betreiberin die rund 60 000 Quadratmeter große Anlage mit 18 Spielbahnen nicht, wie ursprünglich geplant, nach der Winterpause im März wieder geöffnet. Gegenstand der Klage ist das aus Sicht des Anwohners erhöhte Verkehrsaufkommen durch den starken Besucherandrang und die damit verbundene Lärmbelastung. Der Kläger wohnt nach GA-Informationen rund 300 Meter von der Anlage entfernt.

Vergeblich dürfte auch der offene Brief sein, den der Bürgerverein Vinxel an den Bürgermeister geschickt hat. "Wir bitten, dass die Stadt schnell alle Fragen klärt, damit wir eine Sondergenehmigung für eine Einmalnutzung bei unserem Sommerfest im September bekommen", sagte die Vorsitzende Mechthild Meiling gestern dem General-Anzeiger. Sie verwies auch auf die Online-Petition, bei der seit dem 7. April bereits über 1300 Unterschriften eingegangen sind.

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