Vergleich vor dem Bundesschiedsgericht Grüne in Königswinter müssen Vorstand neu wählen

Königswinter · Zwei Jahre nach der Kommunalwahl ist der Rechtsstreit zwischen dem Königswinterer Ortsverband von Bündnis 90/Die Grünen und neuen Mitgliedern, denen der Ortsverband damals die Teilnahme an der Wahl der Reserveliste verweigert hatte, beendet.

Vor dem Bundesschiedsgericht der Partei in Berlin wurde ein Vergleich geschlossen, der unter anderem vorsieht, dass der Ortsverband noch vor den Sommerferien zu einer Ortsmitgliederversammlung einladen muss, zu dem auch die genannten Personen eingeladen werden müssen. Dort ist ein neuer Vorstand zu wählen, weil spätestens bei der Vorstandswahl im Dezember 2015 die neuen Mitglieder hätten eingeladen werden müssen.

Keinen Einfluss hat der Vergleich auf das Ergebnis der Kommunalwahl im Mai 2014. Denn gleichzeitig wurde das Urteil des Landesschiedsgerichts vom Juli 2014 bestätigt. Danach waren die Neumitglieder am 6. März 2014, als bei der Mitgliederversammlung des Ortsverbands die Reserveliste für die Kommunalwahl gewählt wurde, noch keine Parteimitglieder.

Damals waren das 32 Mitglieder, die in Königswinter lebten und im Februar und Anfang März 2014 dem Kreisverband Leipzig beigetreten waren. Weil sie sich nicht unmittelbar dem Ortsverband Königswinter angeschlossen hatten, hatte ihnen die Ortsverbandsvorsitzende Claudia Owczarczak am 6. März 2014 die Teilnahme an der Abstimmung über die Reserveliste verweigert.

Daraufhin war es zum Eklat gekommen. Zwei Drittel der Versammlungsteilnehmer, unter ihnen auch Michael Hildebrandt und Joachim Langbein vom Kreisvorstand der Grünen und Kreisumweltdezernent Christoph Schwarz, Mitglied der Königswinterer Grünen, verließen die Versammlung.

„Ich freue mich, dass die neuen Mitglieder jetzt endlich aktiv mitmachen können“, sagte gestern die Kreisvorsitzende Lisa Anschütz, die bei der Verhandlung vor dem Bundesschiedsgericht dabei war. Nachdem die Fronten bisher sehr verhärtet gewesen seien, hoffe sie, dass künftig wieder die Sache überwiege.

Das hofft auch Partei- und Fraktionsvorsitzende Claudia Owczarczak, die sich durch das Urteil in ihrer Haltung bestätigt sieht. „Wenn der Vorstand und ich damals anders entschieden hätten, müsste die Kommunalwahl wiederholt werden, weil ja feststeht, dass die Neuen damals noch keine Parteimitglieder waren.“ Selbstverständlich werde man nun zu einer Versammlung einladen, „es war nie unser Ziel, neue Mitglieder auszusperren“.

Nun gehe es darum, einen funktionsfähigen und motivierten Vorstand zu wählen, der vor allem mit Schwung auch die anstehenden Landtags- und Bundestagswahlkämpfe führe. Ob sie selbst wieder für den Vorsitz kandidiert, ließ Owczarczak offen. „Das ist ja kein Erbhof. Ich bin das letzte Mal nur angetreten, weil es in diesen schwierigen Zeiten niemand anders machen wollte.“ Falls sich bei den neuen Mitgliedern ein engagiertes Team mit einem tollen Konzept fände, „dann haben die meine Stimme“.

Dass die Zusammenarbeit nach den Zerwürfnissen der Vergangenheit nicht einfach sein dürfte, räumt Owczarczak ein. Aber: „Man darf das nicht persönlich nehmen.“ Natürlich gebe es Mitglieder, die ausgetreten seien, weil sie die Rangeleien satt hatten. „Da muss sich der Laden insgesamt überlegen, wie wir miteinander umgehen.“ Man warte nun auf die Mitgliederliste des Kreises, um die Einladungen für die Versammlung verschicken zu können.

Auch Richard Ralfs, früherer stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen in Königswinter und Wortführer der parteiinternen Opposition, sieht sich durch die Entscheidung des Bundesschiedsgerichts bestätigt. Er hofft nun auf einen Wechsel im Ortsverband. Ralfs schätzt, dass von den 32 fraglichen Mitgliedern ungefähr zehn inzwischen weggezogen seien oder frustriert ihre Mitgliedschaft gekündigt haben. „Ich würde mich freuen, wenn neue Leute kämen, die denken, dass es jetzt wieder ein anderes Grün in Königswinter geben kann.“

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