Gefahr für junge Wildtiere Hundehalter im Rhein-Sieg-Kreis sollen auf Regeln im Wald achten

Rhein-Sieg-Kreis · Der Frühling lockt viele Menschen ins Freie. Nicht wenige nehmen dafür ihre Hunde mit zu den Spaziergängen. Doch wer Regeln im Feld und in den Wäldern nicht beachtet, riskiert hohe Bußgelder.

Wie hier beim Wandervergnügen „Sieben auf einen Streich“ im Siebengebirge leinen die Teilnehmer ihre vierbeinigen Begleiter im Naturschutzgebiet an.

Wie hier beim Wandervergnügen „Sieben auf einen Streich“ im Siebengebirge leinen die Teilnehmer ihre vierbeinigen Begleiter im Naturschutzgebiet an.

Foto: Frank Homann

Mit einem dringenden Appell wendet sich das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises zum Frühlingsanfang an die Hundehalterinnen und Hundehalter im Kreis. Denn besonders jetzt im Frühling sollten die Wildtiere nicht gestört werden – sowohl bei Spaziergängen übers Feld als auch durch die Wälder zwischen Rheinbach und Windeck. „Zum einen bereiten sich die Tiere auf die Geburt ihres Nachwuchses vor und zum anderen benötigen die Jungtiere einen geschützten Raum“, erklärte Bettina Heinrichs-Müller, Sprecherin des Rhein-Sieg-Kreises.

Darum appelliert das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises an die Hundehalterinnen und Hundehalter, beim Spaziergang mit den Vierbeinern „ein rücksichtsvolles Verhalten an den Tag zu legen“, wie Heinrichs-Müller sagt.

„Deshalb müssen die Hunde im Wald außerhalb von Wegen und dort, wo aufgrund eingeschränkter Sicht mit dem plötzlichen Auftauchen von Wildtieren zu rechnen ist, angeleint werden!“, erklärt Johannes Westarp, Leiter des Veterinär -und Lebensmittelüberwachungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises. Denn: Trächtige Wildtiere könnten beim Anblick eines freilaufenden Hundes in panikartige Flucht versetzt werden. Das kann schwere Verletzungen oder aufgrund Überanstrengung eine Totgeburt zur Folge haben.

Gefahr für Jungtiere und noch trächtige Wildtiere

Auch bereits geborene Jungtiere sind gefährdet, da sie in den ersten Lebenstagen vollkommen fluchtunfähig sind. Sie können auch für die Hunde eine leichte Beute darstellen, die üblicherweise kein Wild jagen. Außerdem kann es passieren, dass heranwachsende Jungtiere von ihrer Mutter durch jagende Hunde getrennt werden.

Ebenfalls, so berichtet Westarp weiter, komme es vor, dass landwirtschaftliche Nutztiere wie beispielsweise aus Schaf- und Rinderherden Opfer jagender Hunde werden. Ein solcher Vorfall kann für die Besitzerin oder den Besitzer infolge von Fehlgeburten und tierärztlichen Behandlungskosten hohe wirtschaftliche Verluste bedeuten, warnt der Amtsleiter.

Und: Hunde, die unkontrolliert Wild und andere Tiere hetzen oder reißen, können im Einzelfall, nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt des Kreises, nach den Bestimmungen des Landeshundegesetzes NRW als gefährlich eingestuft werden. Die Folge: Sie dürfen dann nur noch angeleint und mit Maulkorb ausgeführt werden. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Geldbußen. „Wer aber als Hundehalterin und Hundehalter Rücksicht nimmt, den Hund im Wald und dort, wo Tiere sein können, anleint, kann mit seinem Vierbeiner die Spaziergänge genießen“, findet Johannes Westarp.

Zahl der Bußgeldverfahren ist 2022 kräftig gestiegen

Zum Schutz der Natur dürfen in den Naturschutzgebieten des Rhein-Sieg-Kreises nur offizielle Wege genutzt und beispielsweise keine Pflanzen beschädigt oder gar ausgerissen werden. Und nicht immer bleibt es bei einer Ermahnung: Im Jahr 2022 musste der Ordnungsaußendienst des Kreises Hunderte mündliche Verwarnungen aussprechen und rund 1400 Buß- und Verwarnungsgeldverfahren einleiten. 2021 waren es laut Kreis noch 860.

Der Grund für die deutliche Steigerung hat allerdings damit zu tun, dass der Kreis inzwischen mit einem zweiten Team in den Naturschutzgebieten präsent ist. Häufigster Grund für Verwarnungen ist nach wie vor, dass Spaziergängerinnen oder Spaziergänger abseits der Wege unterwegs sind. Auch nicht angeleinte Hunde sind im Naturschutzgebiet verboten. Intension des Ordnungsaußendienstes ist es, die Menschen im Kreis für den Natur- und Landschaftsschutz zu sensibilisieren. Das scheint immer mehr zu gelingen: Insbesondere im Siebengebirge sind laut Kreisverwaltung die Verstöße im Jahr 2022 erkennbar zurückgegangen.

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