Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein Kein Strafverfahren gegen einen Ex-Karnevalsprinzen

RHEIN-SIEG-KREIS · Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen einen ehemaligen Karnevalsprinzen, der im Frühjahr eine 17-Jährige sexuell missbraucht haben soll, eingestellt.

"Entscheidend war für uns, dass wir ihm nicht hätten nachweisen können, dass er einen entgegenstehenden Willen der Jugendlichen erkannt hat - wenn dem so war", so Oberstaatsanwältin Monika Volkshausen, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Bonn.

Die damals 17-Jährige hatte den Familienvater angezeigt. Wie berichtet, hatte das Mädchen Ende Februar gemeinsam mit seinen Eltern und einem größeren Personenkreis eine Veranstaltung besucht und dort gefeiert. Für den Heimweg standen für die Gruppe zwei Kleinbusse bereit. Während die Eltern in den einen Bus stiegen, kletterte das Mädchen in den zweiten, in dem sich fünf weitere Personen, darunter auch der ehemalige Karnevalsprinz, befanden.

Im Laufe der Fahrt soll es dann laut des Mädchens zu dem Übergriff gekommen sein. Nachdem sich die damals 17-Jährige ihren Eltern anvertraut hatte, brachten diese sie ins Krankenhaus, wo sie untersucht wurde. Zudem erstattete die Familie Anzeige bei der Polizei. Der Anwalt des ehemaligen Prinzen hatte damals dem General-Anzeiger gesagt: "Laut meinem Mandanten ist es zu einvernehmlichen Handlungen gekommen. Er bestreitet jegliche Gewaltanwendung gegenüber dem Mädchen."

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