Neue Förderrichtlinie in Königswinter Kinderschutz: Vereine ziehen mit

KÖNIGSWINTER · Bis auf einen Verein haben alle von der Stadt angeschriebenen freien Träger der Jugendhilfe die Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz unterzeichnet. Ab sofort werden nur noch Ferienmaßnahmen von Trägern gefördert, die die Vereinbarung mit der Stadt geschlossen haben.

 Auch die kleinen Steinmetze gehen im Rahmen einer Ferienmaßnahme zu Werke.

Auch die kleinen Steinmetze gehen im Rahmen einer Ferienmaßnahme zu Werke.

Foto: Frank Homann

Der städtische Jugendhilfeausschuss beschloss am Donnerstagabend einstimmig die Änderung der Förderrichtlinien. Ein großer Verein aus dem Siebengebirge, dessen Namen die Stadt nicht nennen möchte, ist bislang noch säumig, weil er die Rechtsauffassung der Stadt nicht teilt. Dieser Verein hat gleichzeitig einen Antrag auf Fördermittel für eine Ferienfreizeit in den Sommerferien gestellt.

"Wir haben den Verein aufgefordert, die Vereinbarung bis Mitte April zu unterzeichnen. Sonst kann er nicht gefördert werden", sagte Dezernentin Heike Jüngling gestern auf Nachfrage. Die Vereinsvorsitzenden müssen sich nach den neuen Förderrichtlinien die erweiterten Führungszeugnisse ihrer Trainer oder Betreuer vorlegen lassen - als Nachweis, dass diese nicht einschlägig vorbestraft sind. Hans-Peter Giesen, städtischer Geschäftsbereichsleiter Schule, Sport und Jugend, zeigte sich positiv überrascht von der Resonanz der freien Träger auf die Vereinbarung, "auch wenn sie nur ein Baustein, und nicht die Lösung der Kindergefährdungsprobleme ist".

Laut Ute Wiedemeyer, Vertreterin der freien Träger im Ausschuss, herrscht bei einigen Trägern, speziell bei den Familienzentren, aber weiter "große Unsicherheit" über die Vereinbarung. "Es besteht auf jeden Fall noch Unterstützungsbedarf", sagte sie. Jüngling sagte die Hilfe der Stadt zu, allerdings dürfe man keine Rechtsberatung leisten. Die bis zum 31. Januar vorliegenden Anträge der Träger haben ein Volumen von 27.652 Euro. Im Haushalt 2015 eingeplant sind 40.750 Euro.

Nach einer ersten Vorprüfung der Verwaltung darf die Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg Oberpleis für ihre Ferienfreizeit vom 25. Juli bis 8. August mit 113 Jugendlichen mit Fördermitteln in Höhe von 5695,20 Euro rechnen - der größte Einzelbetrag. Bei der Feriennaherholung wird die Katholische Jugendagentur Bonn für eine Maßnahme vom 13. bis 24. Juli mit insgesamt 4797 Euro unterstützt.

Der Ausschuss beschloss zugleich, dass das verbleibende Geld in Höhe von rund 13.000 Euro bevorzugt für weitere Feriennaherholungen verwendet werden soll.

Zuschüsse an Träger nach erster Prüfung

  • Feriennaherholung: Katholische Jugendagentur Bonn: Vier Maßnahmen zwischen 574 und 4797 Euro. Hotti e.V. Sankt Augustin: Acht Maßnahmen zwischen 49,20 und 73,80 Euro.
  • Ferienfreizeiten: Ev. Kirchengemeinde Siegburg: 252 Euro. Hotti e.V.: Fünf Maßnahmen zwischen 75,60 und 252 Euro. Ev. Kirchengemeinde Stieldorf-Heisterbacherrott: 1044 Euro. SV Hertha Buschhoven: 478 Euro. DLRG Königswinter: Zwei Maßnahmen zwischen 324 und 932 Euro. HSG Siebengebirge: 1335 Euro. Kirchengemeinde Rhein/Ennert: Zwei Maßnahmen zwischen 100,80 und 504 Euro. SSG Königswinter: 781,20 Euro. Ameland e.V.: Zwei Maßnahmen zwischen 453,60 und 2520 Euro. DPSG Oberpleis: Zwei Maßnahmen zwischen 604,80 und 5695,20 Euro. DPSG Stamm Romero: 378 Euro.
  • Sonderförderung: Katholische Jugendagentur: 500 Euro.
  • Bildungsmaßnahmen: Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg Oberpleis: Zwei Maßnahmen zwischen 265,20 und 691,20 Euro. Evangelische Kirchengemeinde Königswinter: 234 Euro. Jugendfeuerwehr RSK: Zwei Maßnahmen zwischen 19,20 und 153,60 Euro.
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