Königswinterer Grünen Klage ist immer noch offen
KÖNIGSWINTER · Bis Dienstag stand immer noch nicht fest, ob die parteiinterne Opposition der Königswinterer Grünen vor einem ordentlichen Gericht gegen die Wahl der Reserveliste für die Kommunalwahlen bei der Wahlversammlung am 6. März vorgehen wird.
Dies hatte Ratsmitglied Richard Ralfs am Wochenende angekündigt. Zuvor hatte das Landesschiedsgericht den Antrag der Opposition, die Neuwahlen erreichen möchte, zurückgewiesen.
"Die sogenannte Entscheidung des Schiedsgerichts ... ist offensichtlich nicht hilfreich für die juristische Klärung. Denn das Schiedsgericht selbst erklärt sich in dieser Entscheidung über die parteiinternen Anträge als nach Kommunalwahlgesetz nicht zuständig", teilten Ralfs, Christian Staaden, Silke Frink, Thomas Koppe und Patrick Brumm, die alle dem Ortsverband der Grünen angehören, mit.
Nach dem Kommunalwahlgesetz mache es jedoch keinen Unterschied für die Wahlberechtigung der Neumitglieder, ob sie von Leipzig oder sonst einer Parteigliederung aufgenommen und als Mitglied geführt würden. Es gehe allein um die Frage, ob sie zum Zeitpunkt der Wahlversammlung Parteimitglied waren. Das aber sei der Fall, wie der zuständige Kreisschatzmeister bestätigen würde.
Die Partei- und Fraktionsvorsitzende Claudia Owczarczak hatte 33 Mitgliedern, die am Wahltag vom Kreisverband Leipzig in die Partei aufgenommen worden waren, die Teilnahme an der Wahl der Reserveliste verweigert. Bis zum 7. April müssen die Parteien ihre Kandidaten für die Reserveliste beim Wahlamt melden.