Energiesparen hilft beim Klimaschutz BUND begrüßt Nachtabschaltung der Straßen- und Denkmalbeleuchtung in Königswinter

Königswinter · Der Umweltverband BUND fordert, dass die in Königswinter jetzt angeordnete Abschaltung von Laternen und Denkmalstrahlern von 24 Uhr bis 5 Uhr morgens auch in anderen Kommunen des Kreises eingeführt werden soll.

So dunkel wie bei der „Earth Hour“ bleibt der Drachenfels in Königswinter jetzt dauerhaft von 24 bis 5 Uhr morgens.

So dunkel wie bei der „Earth Hour“ bleibt der Drachenfels in Königswinter jetzt dauerhaft von 24 bis 5 Uhr morgens.

Foto: Frank Homann

Die Regelung in Königswinter, mit Ausnahme von Gefahrenbereichen Straßenlaternen von 24 Uhr bis 5 Uhr morgens abzuschalten und Denkmäler nicht mehr anzustrahlen, wird von der Kreisgruppe Rhein-Sieg des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ausdrücklich begrüßt. Diese Regelung eigne sich grundsätzlich als Standard für alle Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis, erklärte Achim Baumgartner, Sprecher der Kreisgruppe.

Selbst die Drachenfelsruine wird fünf Stunden weniger angestrahlt

Hintergrund: Bereits Mitte Oktober hatte die Stadt Königswinter insbesondere im Hinblick auf dramatisch steigende Energiepreise entschieden, die Straßenbeleuchtung auf öffentlichen Plätzen und Straßen ab November zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens abzustellen – mit Ausnahme der Fußgängerüberwege und besonderer Gefahrenbereiche. Bürgermeister Lutz Wagner kann dem Vorhaben aber auch etwas Positives im Hinblick auf die Klimaziele der Stadt abgewinnen: „Durch die ständigen Krisen haben wir die Sorge gehabt, dass die Realisierung unserer Klimaschutzziele immer weiter nach hinten rückt. Dadurch mussten wir aber auch sehr konsequent über Maßnahmen nachdenken, die zum Teil auch dauerhaft sein könnten“, kündigte er an. Strahler wie bei der Drachenfelsruine oder bei den Rathäusern bleiben ebenso dunkel.

Dass die Abschaltung wenigstens in der Kernnachtzeit nicht nur grundlegende finanzielle Vorzüge habe, sondern zusätzlich auch dem Schutz der Natur erheblich entgegenkomme, unterstreicht die Rhein-Sieg-Kreisgruppe des BUND. Allerdings würden die in der Abenddämmerung und in der ersten Nachthälfte aktiven Arten weiterhin vom Licht gestört werden. Das Bundesnaturschutzgesetz verbiete inzwischen die Neuerrichtung von Beleuchtungen in Naturschutzgebieten. Ferner verlange das Gesetz, dass zukünftig alle öffentlichen Beleuchtungen, also Straßen- und Fassadenbeleuchtungen „wenigstens insektenschonender auszurichten“ sind, so Baumgartner. Dazu sind vielerorts Anpassungen hinsichtlich der Abstände, der Höhe, der Form und der Lichtfarbe von Lampen vonnöten, erklärte der Kreisgruppensprecher.

Als „lohnend“ bezeichnete er es, Lampen zunehmend mit Bewegungsmeldern zu versehen, so dass auch in der ersten Nachthälfte künstliche Beleuchtung auf den tatsächlichen Bedarf beschränkt werden könne. „Tatsächlich bleibt Licht eine enorme Belastung für fast alle nachtaktiven Lebewesen“, sagte Baumgartner. Besonders stark seien neben Insekten auch Fische und viele Fledermäuse betroffen, daneben Amphibien und sogar Säugertiere und Pflanzen. So litten die Stadtbäume unter Kunstlicht, was sich im verzögerten Blattwurf im Herbst zeige. „Da die Tiere unterschiedlich auf verschiedene Lichtfarben und Lichtintensitäten reagieren, gibt es grundsätzlich keine naturverträgliche oder ‚insektenfreundliche’ Beleuchtung.“ Licht sei insofern immer eine Belastung. „Daher sollte das Wiedererlangen von nächtlicher Dunkelheit Gegenstand für alle Managementkonzepte der Schutzgebiete sein.“

Es spreche weit über die finanziellen Vorteile hinaus vieles dafür, nächtliche Beleuchtungen zu überprüfen und sie gerade im Umfeld von Gewässern und ihren Ufern, etwa am Rhein und an der Sieg, und in Schutzgebieten besonders kritisch zu hinterfragen. Viele Fische reagierten noch auf geringste Lichteinwirkungen mit Störungen des Schlaf-Stoffwechsels.

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