Umgestaltung der Altstadt Wettbewerb über die Umgestaltung der Rheinallee

Königswinter · Die Umgestaltung der Rheinallee in der Altstadt von Königswinter verzögert sich. Ein Wettbewerb soll klären, wer damit betraut werden soll. Eine geplante Mehrfachbeauftragung ist damit vom Tisch.

 Die Umgestaltung der Rheinallee in der Königswinterer Altstadt verzögert sich.

Die Umgestaltung der Rheinallee in der Königswinterer Altstadt verzögert sich.

Foto: Frank Homann

Mit einem Wettbewerbsverfahren soll darüber entschieden werden, wie die Rheinallee in der Königswinterer Altstadt umgestaltet werden kann. Die Mitglieder des Planungs- und Umweltausschusses beauftragten die Verwaltung, das Verfahren vorzubereiten und ein Büro damit zu beauftragen, das Prozedere zu begleiten. Damit wurde das ursprünglich beabsichtigte Vorgehen – drei Büros mit der Erarbeitung von Planungsbeiträgen zu betrauen – zu den Akten gelegt.

Die Mehrfachbeauftragung basierte auf einem Entschluss, den der Ausschuss im September gefasst hatte. Hintergrund war, möglichst bis September 2020 eine Entwurfsplanung samt Kostenberechnungen fertigzustellen, so der Technische Dezernent Theo Krämer. So wäre es möglich gewesen, zu diesem Zeitpunkt auch einen Antrag auf Städtebaufördermittel zu stellen, um die Umgestaltung und damit die Problematik des Fuß- und Radverkehrs an der Rheinallee zügig in Angriff zu nehmen. Insgesamt sieben Büros habe die Verwaltung seitdem angeschrieben, fünf hätten eine Rückmeldung gegeben.

Im Wesentlichen drei Nachteile einer Mehrfachbeauftragung benennt die Verwaltung nun in ihrer Begründung: Zum einen sei es höchstwahrscheinlich nicht möglich, das Gewinnerbüro mit der weiteren Ausarbeitung der Planung zu betrauen, denn die Höhe des Gesamthonorars mache voraussichtlich eine förmliche Ausschreibung erforderlich. Damit lasse sich auch das Zeitfenster September 2020 nicht einhalten. Aufgrund der Ausschreibungspflicht könne zudem nicht sichergestellt werden, dass das Büro mit dem Gewinnerentwurf diesen auch tatsächlich umsetzen könne. Und schließlich könnten Restrisiken hinsichtlich der Zuwendungsfähigkeit aus der Städtebauförderung nicht ausgeschlossen werden.

Das Wettbewerbsverfahren hingegen diene neben der Rechtssicherheit auch der Qualitätssicherung und Transparenz, da der Preisträger das Projekt auch umsetzen könne. Nachteil: Der hohe Zeitaufwand ermögliche es auch bei diesem Vorgehen nicht, bis September 2020 einen abgestimmten und politisch gebilligten Förderantrag zu stellen. Zudem sei das Wettbewerbsverfahren mit höheren Kosten verbunden, die noch nicht verlässlich einzuschätzen seien. Für die Beauftragung eines Fachbüros kalkuliert die Verwaltung rund 50 000 Euro ein. „Da auch die Auftragslage in der Branche derzeit gut ist, haben wir einen Sicherheitspuffer von weiteren 30 000 Euro angesetzt“, so Dominik Braunsteiner von der Verwaltung. „Wir hoffen aber, dass wir da deutlich günstiger rauskommen.“

Die weiteren Kosten für das Wettbewerbsverfahren, wie Preisgelder und Preisrichterhonorare, setzt die Verwaltung mit rund 100 000 Euro an, die voraussichtlich mit Blick auf die Städtebauförderung zuwendungsfähig seien. CDU und SPD begrüßten das nun favorisierte Verfahren. „Hinsichtlich der Ergebnisse erwarte ich eine erhebliche qualitative Steigerung“, sagte Joachim Hirzel (SPD). „Einen echten Planungswettbewerb können wir nur gutheißen“, urteilte auch Roman Limbach (CDU). „Wir hatten ein solches Verfahren auf dem Drachenfels und haben gute Erfahrungen damit gemacht.“

Bedenken mit Blick auf fehlende Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger äußerte Stephan Bergmann (Königswinterer Wählerinitiative): „Inwieweit müssen wir uns denn an die Ergebnisse des Wettbewerbs halten?“, wollte er wissen. „Zielsetzung ist es grundsätzlich, das Ergebnis des Wettbewerbs auch zu realisieren“, so Braunsteiner. Gleichwohl gebe es Möglichkeiten, den Wettbewerb auszugestalten – etwa in Form eines Workshops vorab, um den Rahmen festzulegen.

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