Oberpleiser sollen 1,1 Millionen zahlen Königswinterer wehren sich gegen Gebühr für Straßenbau

Oberpleis · Wenn Straßen ausgebaut werden, müssen Anwohner nach dem Kommunalabgabengesetz einen Anteil selbst bezahlen. An der Königswinterer Straße gibt es Gegenwehr: Die Stadt hatte nur in einem Brief über die Planung informiert.

Im Mai beginnt endlich die Sanierung der Königswinterer Straße in Oberpleis. Doch jetzt wehren sich die Anwohner. Sie sind vor allem über zwei Dinge verärgert: zum einen, dass die Bauverwaltung die Straße als Haupterschließungsstraße klassifiziert, bei deren Ausbau die Anlieger 55 Prozent der Kosten zu tragen hätten, während bei einer Hauptverkehrsstraße nur 30 Prozent anfielen; zum anderen, dass bisher keinerlei Informationen zum Bauvorhaben kommuniziert wurden.

Daraufhin haben die Anwohner nun selbst das Heft in die Hand genommen. „Wir finden, dass es nicht okay ist, 1,1 Millionen Euro von Anliegern einzusammeln, ohne sich in den persönlichen Dialog mit den Bürgern zu begeben“, sagt Anwohner Dirk Schneider. Der Einladung zu einer privaten Anliegerversammlung in der vergangenen Woche in der Paul-Moor-Schule folgten 60 Anlieger.

Sie fordern eine Beteiligung der Bürger bei der Planung. Sie wollen wissen, was konkret beabsichtigt ist. Auch die Frage, ob überhaupt Anliegerbeiträge erhoben werden dürfen, stellen sich einige Anwohner. Sie wollen ebenfalls erfahren, mit welchen Einschränkungen in der Bauphase zu rechnen sei.

Außerdem fordern sie eine transparente und gerechte Kostenverteilung. Sie wünschen sich eine frühzeitige Auskunft, wie sich der Anliegerbeitrag berechnet, und wie die Beteiligung der Supermärkte (Rewe, Aldi) und der Stadt für ihre Liegenschaften wie Schule, Sportplatz und Bauhof dabei aussehen soll.

Anwohner beauftragen Anwalt mit Prüfung

Bei der Anliegerversammlung wurde beschlossen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der eine erste juristische Einschätzung vornehmen soll. Über 30 Familien wollen sich an den Kosten für den Anwalt beteiligen.

Die Fakten: Der Bau- und Verkehrsausschuss hatte im November beschlossen, dass keine Bürgerinformation durchgeführt wird, sondern die Anwohner per Brief unterrichtet werden. Im Februar hatte der Ausschuss einen Bürgerantrag abgelehnt, der die Sanierung als reine Instandsetzungsmaßnahme unter Verzicht einer Beitragsbeteiligung der Anlieger einstufen wollte.

Die Verwaltung hatte klargestellt, dass der Unterbau der Fahrbahn nicht mehr tragfähig sei, sodass es mit einer für die Anwohner kostenfreien Ausbesserung nicht getan sei. In der Sitzung konnte sich die Königswinterer Wählerinitiative mit ihrem Antrag, eine Bürgerinformation durchzuführen, nicht durchsetzen. Außerdem beschloss der Ausschuss, die Angelegenheit von der Kommunalaufsicht beim Rhein-Sieg-Kreis prüfen zu lassen.

Anwohner befürchtet fünfstelligen Betrag für seine Familie

Die Sanierung soll in vier Bauabschnitten erfolgen. Los geht es im Mai auf der 250 Meter langen Strecke zwischen der Einmündung Mozartstraße und der oberen Grundstücksgrenze des Parks Lichtenberg. Bis 2021 soll im gesamten Abschnitt zwischen dem Kreisel an der Aral-Tankstelle und dem Kreisel an der Herresbacher Straße die Fahrbahn saniert werden. Außerdem soll auf der östlichen Seite ein durchgehender Rad- und Gehweg gebaut werden. Der Weg auf der anderen Straßenseite soll ausgebaut werden.

Die gesamte Maßnahme soll rund zwei Millionen Euro kosten, von denen die Anlieger laut Schneider 1,1 Millionen Euro zahlen müssen. Auf seine Familie mit einem 309 Quadratmeter großen Grundstück, so befürchtet er, könnte ein fünfstelliger Betrag zukommen.

Haupterschließungsstraße oder Hauptverkehrsstraße?

Die Stadt verweist auf Nachfrage des GA auf die einstimmige Beschlusslage des Bau- und Verkehrsausschusses vom November. Auch bei der Einordnung der Straße als Haupterschließungsstraße weist die Stadt auf ihre Vorlage vom Februar hin. Dort heißt es: „Bei der Königswinterer Straße handelt es sich im maßgeblichen Bereich um eine Haupterschließungsstraße und nicht um eine Hauptverkehrsstraße.“

Der Straße komme im maßgeblichen Bereich keine erhebliche Bedeutung für die Durchleitung des überörtlichen Verkehrs zu. Die Anbindung an den überörtlichen Verkehr erfolge weitgehend über die Landesstraßen 268 und 331. Die Verwaltung wartet hier nun auf die Einschätzung der Kommunalaufsicht.

Diese Vorgehensweise habe der Ausschuss einstimmig so beschlossen. In Kürze gehe auch die schriftliche Information an die Anlieger heraus. Auch beim Verzicht auf eine Bürgerinformation gebe es eine mehrheitliche Beschlusslage des Ausschusses.

Hintergrund ist, dass in der Vergangenheit mehrere vergleichbare Veranstaltungen aus dem Ruder gelaufen waren. Daher will man jetzt alle Betroffenen ausführlich schriftlich informieren. Anschließend stehe die Verwaltung nach eigener Aussage für Einzelgespräche bereit, auch über die Höhe der Beiträge.

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