Fall liegt jetzt beim Bundesverwaltungsgericht Kommunen sind über Kalkulation der Abwassergebühren weiter im Unklaren

Königswinter/Bad Honnef · Mittlerweile liegt der Fall zur Kalkulation der Abwassergebühren in NRW beim Bundesverwaltungsgericht. Auch Königswinter und Bad Honnef tappen also weiter im Dunkeln, wie sie die Gebühren nun berechnen sollen.

 Kanaldeckel in der Hauptstraße in Königswinter: Nach wie vor ist unklar, wie die Abwassergebühren künftig berechnet werden sollen.

Kanaldeckel in der Hauptstraße in Königswinter: Nach wie vor ist unklar, wie die Abwassergebühren künftig berechnet werden sollen.

Foto: GA/Lydia Schauff

„Beim Bundesverwaltungsgericht wurde eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, sodass das Urteil vom Oberverwaltungsgericht nicht rechtskräftig ist“, erklärt Florian Striewe, Sprecher der Stadt Königswinter. Das bedeutet, dass für alle Kommunen in NRW und im Siebengebirge vorerst weiter unklar bleibt, wie sie die Gebühren künftig kalkulieren sollen und ob zuvor womöglich zu viel gezahlte Gebühren erstattet werden müssen.

Am 17. Mai hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster über die Klage eines Grundstücksbesitzers aus Oer-Erkenschwick entschieden und war zu dem Schluss gekommen, dass die Berechnung der Abwassergebühren in NRW auf einer falschen Grundlage erfolgt ist. Der kalkulatorische Zinssatz und der berechnete Aufschlag seien demnach zu hoch. Geklagt hatte der Grundstücksbesitzer gegen einen Abwasserbescheid aus dem Jahr 2017.

Die Frage, die nach wie vor im Raum steht, ist auch: Wenn das OVG-Urteil Rechtskraft erlangt, müssten die Kommunen dann nur Gebühren für das eine Jahr oder für mehrere Jahre zurückzahlen? Vor allem Letzteres könnte gravierende Folgen für den Haushalt der Kommunen haben. Torsten Funken, Geschäftsbereichsleiter Kämmerei der Stadt Königswinter, hatte nach der Entscheidung in Münster eine Schätzung gewagt, wie hoch die Rückzahlung für Königswinter ausfallen könnte, wenn zu viel gezahlte Gebühren für ein Jahr zurückgezahlt werden müssten. Ergebnis: etwa 1,8 Millionen Euro. Die Stadt Bad Honnef schätzte mögliche Rückzahlungen auf 595.000 Euro. Hinzu kommt außerdem, dass mit einer geänderten Kalkulation künftig auch weniger Geld in die Kassen von Königswinter und Bad Honnef fließen wird.

Aktuell können die Kommunen aber nicht viel mehr tun als Warten. Laut Striewe rechnet der Städte- und Gemeindebund nicht vor Jahresende oder vor Anfang 2023 mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Nichtzulassungsbeschwerde. Die Kommunen werden also voraussichtlich noch weitere Monate auf verlässliche Aussagen zur Neuberechnung der Abwassergebühren warten müssen. Sobald es diese aber gibt, werden sie „als Grundlage der Neukalkulation für 2023 herangezogen. Dazu wird unsere kommunale Satzung entsprechend angepasst werden müssen“, sagt Striewe.

Und es gibt einen ersten Plan, wie die Stadt Königswinter eine mögliche Rückzahlung von Gebühren handhaben will. „In der Abrechnung von 2023 werden die Bescheide von 2022 entsprechend betrachtet und es kommt zur Verrechnung.“

Zudem werde derzeit intern geprüft, welche Auswirkungen es auf die Bescheide für 2023 haben könnte, wenn das OVG-Urteil rechtskräftig wird oder aber das Bundesverwaltungsgericht möglicherweise anders entscheidet.

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