Bergterrassen in Königswinter Mehrere Interessenten für das Grundstück

KÖNIGSWINTER · An einem neuralgischen Punkt in der Altstadt von Königswinter tut sich etwas: Bei einem Interessenbekundungsverfahren für das Grundstück Winzerstraße 2, zu dem auch die Bergterrassen gehören, haben sich drei Teilnehmer gemeldet.

Die Stadt hatte das Objekt nach einem Ratsbeschluss im Jahr 2005 im Zuge einer Zwangsversteigerung zum Preis von 270.000 Euro erworben. Im vergangenen Jahr wurde das Haupthaus abgerissen. Seitdem steht nur noch ein Teil der ehemaligen Bergterrassen.

Im Auftrag des Planungsausschusses hatte sich die Verwaltung auf die Suche nach möglichen Käufern und Investoren gemacht. Als Grundlage wurde dabei ein Kaufpreis von 172.000 Euro angegeben. Er setzt sich aus dem Bodenwert sowie dem Restwert der Bergterrassen, die noch im Rohbauzustand erhalten sind, zusammen.

In dem Interessenbekundungsverfahren hat sich unter anderem auch die Bergbahnen im Siebengebirge AG, die Betreiberin der Drachenfelsbahn, gemeldet. Die unmittelbare Nachbarin plant den Neubau eines dreigeschossigen Gebäudes mit gastronomischer oder touristischer Nutzung. Im Obergeschoss soll eine verglaste Brücke eine Anbindung an die Talstation der Bahn herstellen. In dem Neubau sollen nach dem Planungsentwurf auch die Büroräume der Gesellschaft untergebracht werden.

Ein weiteres Konzept liegt von der Objektüberwachung Baumanagement Projektsteuerung Consulting Invest (Impekoven) und Bieder GbR (Windeck) vor. Dieser Interessent plant ebenfalls ein dreigeschossiges Gebäude mit gastronomischen und touristischen Nutzungen sowie Wohnungen. Im Erdgeschoss sind ein Weinrestaurant und ein Souvenirladen, im Obergeschoss Konferenz- und Gesellschaftsräume vorgesehen.

Allerdings müssten die Bergterrassen nach den Vorstellungen des Investors von der Stadt abgerissen werden. Der Verkaufserlös würde somit um den Restwert des Gebäudes in Höhe von 48.500 Euro geschmälert. Zudem hätte die Stadt Königswinter die Abbruchkosten sowie die Kosten für ein Bodengutachten zu übernehmen.

Der dritte Interessent ist der Eigentümer eines benachbarten Hauses. Die beiden erstgenannten Konzepte entsprechen laut Verwaltung den Anforderungen des Markterkundungsverfahrens. Allerdings würden sie in mehreren Punkten den Festsetzungen des Bebauungsplans und der Gestaltungssatzung widersprechen.

Wenn der Planungs- und Umweltausschuss bei seiner Sitzung am 19. Februar zustimmt, sollen Gespräche mit den Interessenten über eine Weiterentwicklung der Planung und die Veräußerung des Grundstücks geführt werden.

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