Urteil vor dem Landgericht Bonn Mehrjährige Haftstrafen im Verfahren um Hanf-Plantage in Bockeroth

Königswinter-Bockeroth · Zwei Männer mussten sich vor dem Landgericht Bonn wegen unerlaubten Betäubungsmittelhandels verantworten. Im zweiten Verfahrensanlauf wurden nun beide Angeklagte schuldig befunden.

 Die Polizei stellte bei zwei Männern in Bockeroth im November 2020 insgesamt 592 Cannabis-Pflanzen sicher (hier ein Symbolbild). Nun standen die Männer vor Gericht in Bonn.

Die Polizei stellte bei zwei Männern in Bockeroth im November 2020 insgesamt 592 Cannabis-Pflanzen sicher (hier ein Symbolbild). Nun standen die Männer vor Gericht in Bonn.

Foto: Oliver Berg/Archiv

Der Vorsitzende Richter fand klare Worte: „Das ist Quatsch“, sagte Jens Rausch mit Blick auf den Hauptangeklagten. Der 28-Jährige hatte während des Verfahrens ausgesagt, er habe sich nach einigen Monaten wieder aus dem Betrieb einer Hanfplantage zurückgezogen, die er zuvor mit einem Freund im Königswinterer Ortsteil Bockeroth aufgebaut hatte. Die beiden Männer im Alter von 28 und 29 Jahren mussten sich seit Mai dieses Jahres vor dem Bonner Landgericht verantworten und am Dienstagnachmittag wurde das Duo nun wegen unerlaubten Betäubungsmittelhandels in neun beziehungsweise sieben Fällen zu Haftstrafen von viereinhalb und drei Jahren und drei Monaten verurteilt.

Im Prinzip hatten die beiden Angeklagten sich geständig gezeigt. Insbesondere der jüngere Haupttäter, dem auch der Rüffel des Richters galt, hatte aber nach Überzeugung der Strafkammermitglieder mit viel Kalkül versucht, nur das Nötigste einzuräumen. Er habe immer versucht, seine Aussagen dem Ermittlungsstand anzupassen, so Rausch. Zum Teil ging diese Strategie auf: So gingen die Richter zu Gunsten der Angeklagten davon aus, dass die Plantage erst im Jahr 2020 betriebsbereit gewesen sei, obwohl der 28-Jährige das abgelegene Objekt bereits seit Ende 2018 gemietet hatte. Nicht abnehmen mochten die Richter dem jungen Mann allerdings seine Aussage, dass er es zunehmend mit der Angst zu tun bekommen und daher den Betrieb seinem Kompagnon überlassen habe. Gegen diese Aussage sprächen neben der Tatsache, dass er sowohl für die Halle als auch für einen eigens angeschafften „Lieferwagen“ noch die Schlüssel besaß, insbesondere finanzielle Gründe: Dass er nach einem Investitionsvolumen von rund 30 000 Euro zufrieden gewesen sei, Schulden in Höhe von 10 000 Euro zurückzuzahlen und ansonsten nur Geld für ein paar schöne Urlaubstage verdient hätte, hielt die Kammer für wenig plausibel.

Europäische Polizeibehörden kommen dem Duo auf die Schliche

Erst im zweiten Anlaufe konnte das Verfahren nun endlich zu einem Abschluss gebracht werden: Nach dem Auftakt am 4. Mai mussten die folgenden vier Verhandlungstage nämlich wegen diverser Krankmeldungen aufgehoben werden. Der zweite Prozessauftakt am 12. August konnte nun nach nur vier Verhandlungstagen beendet werden. Ihr Business hatten die Freunde durchaus professionell aufgezogen: Das Mietobjekt hatten sie in vier getrennte Anzuchtbereiche aufgeteilt und eine leistungsfähige Beleuchtungs- und Bewässerungsanlage installiert. Zur Auslieferung hatten die beiden extra einen Kleinwagen angeschafft und mit einem sicheren Drogenversteck versehen.

Aufgeflogen waren die beiden erfolglosen Hanfbauern, weil ein europäischer Anbieter sogenannter Krypto-Handys im vergangenen Sommer von europäischen Polizeibehörden gehackt worden war. In den sichergestellten Chatverläufen fanden die Ermittler auch Hinweise auf die illegalen Geschäfte in Bockeroth, und so rückte am Morgen des 19. November 2020 ein Spezialeinsatzkommando der Polizei in dem 500-Seelen-Ort ein. Die Ermittler stellten 592 Cannabis-Pflanzen in verschiedenen Wachstumsphasen – vom Setzling bis zur erntereifen Pflanze – sicher. Bei den verurteilten Taten mussten die Richter zwangsläufig zugunsten der Angeklagten rechnen: Allein die sichergestellten Pflanzen hätten bei einem Wirkstoffgehalt von 25 Gramm pro Pflanze für rund 15 Kilo Handelsware ausgereicht.

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