Neuer Eigentümer übernimmt Mietverträge Mieter können im Seniorenzentrum Sankt Pantaleon wohnen bleiben

Unkel · Eine gute Nachricht für die Bewohner im Unkeler Seniorenzentrum Sankt Pantaleon: Der neue Eigentümer übernimmt sämtliche Mietverträge, die mit dem Voreigentümer vereinbart wurden.

 Seniorenheim Sankt Pantaleon in Unkel.

Seniorenheim Sankt Pantaleon in Unkel.

Foto: Frank Homann

Neue Entwicklung in Sachen Seniorenzentrum Sankt Pantaleon: Die AviaFund Solution Services GmbH als Eigentümerin der Immobilie teilte mit, dass sie in die zwischen der Marienhaus GmbH und den Bewohnern geschlossenen Mietverträge für die Seniorenwohnungen eintritt. Damit sei sichergestellt, dass die Mieter „weiter im Rahmen der geltenden Mietverträge im Seniorenzentrum verbleiben können“, so das Unternehmen am Freitag. Heribert Frieling von der Marienhaus GmbH sagte auf GA-Anfrage, Stand Donnerstag hätten bereits für 22 von 25 Senioren der zum Zentrum gehörenden Pflegeeinrichtung neue Plätze gefunden werden können. „Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Sache zu einem guten Ende zu bringen.“

Wie berichtet, hatte die Marienhaus GmbH den Pachtvertrag für das Seniorenzentrum zum Ende des Jahres gekündigt. Grund, so hieß es: Das Haus sei seit dem Großbrand im Januar 2018 in teils unbewohnbarem Zustand; Abhilfe seitens der Eigentümerin sei aber nicht erfolgt. Die Nachricht von der Schließung des Hauses sorgte für Aufregung und Sorge vor allem bei Betroffenen und Angehörigen in der Pflege. Anders als für die Mieter der Seniorenwohnungen bestehen in der Pflege keine Kündigungsfristen nach allgemeinem Mietrecht. Die Pflege in Unkel endet definitiv Ende Dezember.

Suche nach Lösung für die Essen-Versorgung

Die Avia teilte mit, von der Kündigung „überrascht“ worden zu sein; man sei der Betreiberin „bei den Pachtzahlungen zum Teil erheblich entgegengekommen“ und davon ausgegangen, „dass eine weitere Zusammenarbeit möglich ist“ und die Marienhaus GmbH die Verträge erfüllen werde. Da dies abgelehnt worden sei, trete man nun in die Mietverträge ein; für die Versorgung mit Essen müsse an einer Lösung gearbeitet werden. Frieling betonte, weder beim Entgegenkommen bei der Pacht, noch beim Eintreten in die Mietverträge handele es sich um „Wohltaten“, sondern um pflichtgemäßes Handeln als Eigentümerin. Was die Zukunft der Mitarbeiter des Hauses angehe, sei man ebenfalls in Gesprächen. suc

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