Erweitertes Angebot Musikschule künftig auch für Dreijährige

KÖNIGSWINTER · Die Königswinterer Musikschule möchte ihr Angebot um eine musikalische Früherziehung für dreijährige Kinder erweitern. Damit will sie nach eigener Aussage der allgemeinen demografischen Entwicklung, Angebote für Kinder bereits in einem sehr frühen Alter zu nutzen, Rechnung tragen.

 Kinder sollen demnächst bereits ab drei Jahren die Königswinterer Musikschule besuchen können.

Kinder sollen demnächst bereits ab drei Jahren die Königswinterer Musikschule besuchen können.

Foto: Frank Homann

In der Vergangenheit hätten sich die Erziehungsberechtigten häufig für andere Anbieter entschieden, teilt die Musikschule in einer Vorlage für die Politik mit.

Die Gebühr für einen wöchentlichen Elementarunterricht von 30 Minuten in einer Gruppe mit zehn bis zwölf Kindern soll 146 Euro betragen. Die Gebühren für die musikalische Früherziehung für Vier- bis Sechsjährige, die musikalische Grundausbildung und den Elementarspielkreis für Sechs- bis Achtjährige sollen unverändert bei 219 Euro bleiben. Hierbei handelt sich um einen 45-minütigen Elementarunterricht. Auch bei den anderen Angeboten sind keine Änderungen geplant. Bei den Gebühren handelt es sich stets um Ausgaben für das Kalenderjahr.

Über die geänderte Gebührensatzung sollen in den kommenden Wochen der Ausschuss für Schule, Kultur und Städtepartnerschaft (19. November), der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss (24. November) und der Stadtrat (15. Dezember) entscheiden.

Geändert werden sollen auch die Bestimmungen für Leistungsberechtigte nach dem SGB (Sozialgesetzbuch) II und SGB XII. Teilnehmer der Musikschule oder deren Unterhaltsverpflichtete, die einen Anspruch auf Bildung und Teilhabe nach SGB II haben, sollen künftig einen Gebührenbescheid über zehn Euro monatlich erhalten. Dieser muss dem Antrag auf Zahlung von Bildung und Teilhabe, den der Begünstigte selbst stellen muss, beigefügt werden.

Wenn die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bereits ausgeschöpft sind und dies nachgewiesen wird, werden die zehn Euro erlassen. Bisher sind alle Bezieher von SGB II von Gebühren befreit. Teilnehmer oder Unterhaltsverpflichtete, die Kindergeld oder Wohngeld bekommen, erhalten künftig eine Ermäßigung von 50 Prozent. Bisher wird Empfängern von Arbeitslosengeld generell eine Ermäßigung von 50 Prozent gewährt.

Als weitere Neuerung zur Kundengewinnung plant die Musikschule, ab dem kommenden Jahr Gutscheine anzubieten. Damit soll Interessierten die Möglichkeit gegeben werden, entweder an zwei oder vier Instrumentalunterrichten teilzunehmen. In diesen Stunden können auch verschiedene Instrumente ausprobiert werden, die von der Musikschule kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Andere Einrichtungen hätten mit diesem Angebot bereits positive Erfahrungen gemacht.

Die Gutscheine kosten bei zwei Unterrichten 30 Euro und bei vier Unterrichten 60 Euro. Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich die Gutscheine auch gut als Geschenk eignen.

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