Weniger Baumfällung im Siebengebirge Naturschützer: Holzeinschlag verkürzen
RHEIN-SIEG-KREIS · Für die Abholzung von Bäumen und Waldflächen in Schutzgebieten soll es eine Einschränkung auf die Zeit von Oktober bis Ende Januar geben. Das fordert jetzt die Kreisgruppe Rhein-Sieg des Bund Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).
Das Gesetz sieht vor, das es nur in der Zeit vom 30. September bis zum 1. März erlaubt ist, Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. "Die Fällung ganzer Waldflächen oder zahlreicher Bäume im Forst ist davon aber nicht betroffen", so der BUND. Holzeinschlag finde selbst in hochwertigen Waldnaturschutzgebieten und europäischen Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH) wie dem Siebengebirge oft bis weit in die Brutzeit der Vögel hinein statt, zur Hauptaktionszeit der Amphibien und zur Wurfzeit der Wildkatze.
Die Naturschutzgebietsverordnung zum Beispiel für das Siebengebirge erlaube den Laubholzeinschlag ausdrücklich bis zum 1. April. "Damit ist das Schutzgebiet Siebengebirge nicht nur der übrigen Landschaft nicht gleichgestellt, sondern ihr gegenüber sogar benachteiligt", kritisiert der BUND. Dieses Missverhältnis sei eklatant und kaum begründbar. Sofern in Naturschutzgebieten eine forstwirtschaftliche Nutzung überhaupt sinnvoll sei, sollte sie sich an den Schutzzielen ausrichten. Dazu gehöre es zweifelsohne, den Holzeinschlag auf die Zeit von Oktober bis Ende Januar zu beschränken. "Entsprechend regen wir ein Umdenken zumindest für die FFH-Gebiete an."
Denn diese Gebiete sollen nach dem Willen der EU ihre Naturschutzqualitäten voll entfalten und das Erbe der Artenvielfalt über Generationen hin absichern. "Da ist es nicht hilfreich, wenn Brutreviere wegen Fällarbeiten zur Unzeit unbesetzt bleiben oder wieder aufgegeben werden oder sogar bedrohte Arten wie Springfrosch, Gelbbauchunke und Feuersalamander bei den Fäll- und Rückearbeiten zu Schaden kommen können", wirbt Achim Baumgartner als Sprecher der BUND-Kreisgruppe für mehr Rücksichtnahme. Damit steht der BUND im übrigen nicht alleine: Auch die EU hatte kürzlich auf Mängel in deutschen Schutzgebieten hingewiesen und gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet.