Anklage wegen versuchten Totschlags Neuen Freund mit Messer attackiert

KÖNIGSWINTER · Weil er den neuen Freund seiner ehemaligen Lebensgefährtin mit einem Messer angegriffen haben soll, muss sich ein 56-Jähriger Königswinterer demnächst wegen versuchten Totschlags vor dem Bonner Schwurgericht verantworten.

Angeblich wollte er nur kurz zum Bäcker gehen und danach mit dem Messer, das er in der Tasche hatte, im heimischen Garten Kohlköpfe schneiden. Doch statt Gemüse abzuschneiden, stach er mit der acht Zentimeter langen Klinge auf einen 59 Jahre alten Mann ein. Deshalb muss sich der 56-Jährige demnächst vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor.

Grund für die Messerattacke soll ein Streit um die langjährige Lebensgefährtin des Geschädigten sein, die zuvor in einer festen Beziehung mit dem Angeklagten war. Am 27. August vorigen Jahres sei die Situation schließlich eskaliert. Zunächst soll der 56-Jährige am Tattag immer wieder versucht haben, seine 52 Jahre alte Ex-Freundin durch Anrufe zu kontaktieren. Als diese gegen 11 Uhr gemeinsam mit dem Geschädigten ihr Wohnhaus in Königswinter verließ, soll der Angeklagte auf der gegenüberliegenden Straßenseite bereits auf sie gewartet haben und sofort auf das Paar zugegangen sein.

Ex-Freundin stellte sich zwischen die Männer

Nachdem er kurz auf die Frau eingeredet hatte, soll ihr Partner gefragt haben, was er denn eigentlich wolle. Das habe dem Angeklagten offenbar gar nicht gepasst: Laut Staatsanwaltschaft ging er auf den Lebenspartner der Frau los, schubste ihn zunächst und schlug ihm schließlich ins Gesicht. Obwohl sich die 52-Jährige in das Gerangel getraut und zwischen die streitenden Männer gestellt habe, konnte sie Schlimmeres nicht verhindern: Der 56-Jährige, davon geht die Bonner Staatsanwaltschaft aus, hat sich um die Frau herum gewunden und zugestochen.

Weil der Geschädigte dabei seinen linken Arm zur Abwehr gehoben hatte, wurde er von dem Messer auf Höhe der Achselhöhle getroffen. Der 59-Jährige soll das Messer dann selbst aus der Wunde gezogen und auf den Rasen vor dem Wohnhaus geworfen haben. Der Angeklagte, so die Staatsanwaltschaft, habe sich das Messer dann zunächst geholt und wollte wieder auf sein Opfer losgehen, ließ beim Anblick der klaffenden Wunde seines Kontrahenten allerdings davon ab. Er konnte wenig später von der Polizei festgenommen werden.

Messerattacke nur Dank Notoperation überlebt

Der 59 Jahre alte Mann hat die Messerattacke nur Dank einer Notoperation überlebt. Nach einer ersten Aussage des Angeklagten sei er nur zufällig auf seine Ex-Freundin und ihren Freund getroffen. Der erste Angriff sei dann vom 59-Jährigen ausgegangen, er habe sich nur gewehrt. Das Messer, so seine Einlassung, habe er gezückt, damit es nicht aus der Tasche fällt. Bei einer abwehrenden Bewegung sei ihm die Klinge dann ausgerutscht.

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