Parkscheinautomaten in Königswinter Parkgebühren gelten auch für städtisches Grundstück

Königswinter · Dass man ab Juni fürs Parken auf dem Privatgelände am Oberweingartenweg bezahlen muss, war angekündigt worden. Dass auch der Teil des Platzes gebührenpflichtig ist, der der Stadt gehört, mag verwundern. Es ist laut Bürgermeister aber rechtens.

Parkscheinautomaten stehen auf dem Platz am Freibad.

Foto: Melzer

Seit diesem Monat ist das Parken auf dem privaten Parkplatz am Oberweingartenweg kostenpflichtig. Die Stadt erstattet Besuchern des Lemmerz-Freibades die Hälfte der Parkgebühr. Warum und auf welcher Rechtsgrundlage aber Parker auch auf einer rund 600 Quadratmeter großen Teilfläche Gebühren bezahlen müssen, die der Stadt gehört, wollte das frühere Ratsmitglied Jörg Pauly in einer Einwohnerfrage am Mittwochabend im Stadtrat wissen.

Die Eigentümerin des Privatparkplatzes, Gut Wintermühlenhof GbR, kassiere zwischen zwei und vier Euro und lasse durch die private Parkraumüberwachung Knöllchen verteilen. In der Tat befinden sich zwei Flurstücke im südöstlichen Teil des Platzes, auf denen rund 30 Fahrzeuge parken können, im städtischen Eigentum.

Bürgermeister Peter Wirtz erläuterte, die Rechtsgrundlage zur Nutzung der städtischen Fläche sei ein Pachtvertrag mit der Gut Wintermühlenhof GbR, der seit dem 1. Juni laufe und sich monatlich so lange verlängere, bis Grundstücksangelegenheiten zwischen den beiden Partnern geklärt seien.

Hintergrund ist, dass der Oberweingartenweg saniert werden muss und die Stadt daher mit der Gut Wintermühlenhof GbR, der ein Teil des Straßenraums gehört, einen Grundstückstausch anstrebt. Interesse hat die Stadt auch an Flächen im Bereich der Straße „Am Kissel“ in der Altstadt.

Die Eigentümerin des Parkplatzes hatte den langjährigen Pachtvertrag mit der Stadt nicht verlängert, um stattdessen Gebühren zu erheben. Die Stadt erstattet gegen Vorlage der Parkquittung zwischen ein und zwei Euro.