Königswinter Pauly und Köppinger wollen Bäderneubau stoppen

KÖNIGSWINTER · Die Verwaltung geht davon aus, dass die Frist für ein Bürgerbegehren gegen den Ratsbeschluss, ein neues Hallenbad im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens (Öffentlich-Private Partnerschaft) zu bauen, seit geraumer Zeit abgelaufen ist.

In einer Anfrage im Stadtrat wollte die Fraktion Freie und Linke (FFL) am Montagabend wissen, welches der fristauslösende Moment für ein kassierendes Bürgerbegehren sei.

"Fristauslösend ist entweder der am 13. Oktober 2011 im Rat gefasste Beschluss, ein Vergabeverfahren einzuleiten, spätestens aber der Beschluss des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses vom 29. April 2013, die Bieter zur Angebotsabgabe aufzufordern", sagte die städtische Rechtsexpertin Heike Jüngling. Der finale Ratsbeschluss vom 24. Februar 2014, der Berndorf Deutschland GmbH den Zuschlag zu erteilen, sei lediglich die Beendigung des Vergabeverfahrens gewesen.

Bei einem Bürgerbegehren müssen die Unterschriften gegen einen Ratsbeschluss innerhalb von drei Monaten gesammelt werden. Die erforderliche Zahl von Unterstützern, das Quorum, läge in Königswinter bei sieben Prozent, also rund 2900 Stimmen.

Als unzutreffend bezeichnete Jüngling auch die in der Anfrage erhobene Behauptung, dass der Ratsbeschluss seitens der Kommunalaufsicht hinsichtlich einer erforderlichen Beanstandung und damit Ungültigmachung geprüft werde. Die Prüfung von ÖPP-Verträgen sei durch das Gesetz vorgeschrieben.

Der Einschätzung der Verwaltung zum Trotz wollen Ratsmitglied Jörg Pauly (FFL) und der Spitzenkandidat der Linken bei der Kommunalwahl, Michael Köppinger, ein Bürgerbegehren in die Wege leiten. Der nächste Schritt wäre der Gang zu Bürgermeister Peter Wirtz. Für jedes Bürgerbegehren ist eine Kostenschätzung erforderlich, die von der Verwaltung nach Anmeldung eines Bürgerbegehrens erstellt wird. Sie dient der Information der Unterzeichner.

Noch vor den Kommunalwahlen am 25. Mai wird es am 29. April eine Sondersitzung des Rates geben. Auch dort wird es um die Bäder gehen. Dies wollten gestern aber weder Wirtz noch der Erste Beigeordnete, Ashok Sridharan, kommentieren. Nach GA-Informationen soll es um das Nachtragsangebot gehen, das die Verwaltung bei Berndorf für eine Ein-Meter-Plattform mit einer Wassertiefe von mindestens 2,05 Metern oder eine Drei-Meter-Plattform und ein Ein-Meter-Sprungbrett einholen soll.

Die Kommunalaufsicht beim Rhein-Sieg-Kreis prüft bereits seit Wochen die Verträge zwischen der Stadt und Berndorf. "Wir liegen in den letzten Zügen und werden in den nächsten Tagen zu einer Entscheidung kommen", sagte Bernd Carl, der Leiter der Kommunalaufsicht, gestern. Man müsse diese auch mit der oberen Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung abstimmen.

"Wir werden auf jeden Fall klagen, es sei denn, der Ratsbeschluss vom 24. Februar hat keine Gültigkeit mehr", so Pauly gestern. Das weitere Vorgehen hänge auch vom Beschluss der Kommunalaufsicht ab. Das bisher einzige Bürgerbegehren in der Stadt gegen einen Rathaus-Neubau hatte der Rat im Juli 2010 für unzulässig erklärt. Die Pläne waren später allerdings aufgegeben worden. In Bad Honnef war der Bürgerentscheid gegen einen Nationalpark im September 2009 erfolgreich.

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