Bockeroth Schüsse auf Elfjährigen: Angeklagter überrascht mit neuem Verteidiger

Königswinter/Bonn · Der Stiefvater, der im April 2021 im Königswinterer Stadtteil Bockeroth auf den Jungen geschossen haben soll, hat das Gericht jetzt mit einem neuen Wahlverteidiger überrascht. Sein Pflichtverteidiger beantragte derweil eine psychiatrische Untersuchung.

 Ein Mann soll in Bockeroth auf seinen elfjährigen Stiefsohn geschossen haben. Nun hat der Pflichtverteidiger des Angeklagten eine psychiatrische Untersuchung beantragt.

Ein Mann soll in Bockeroth auf seinen elfjährigen Stiefsohn geschossen haben. Nun hat der Pflichtverteidiger des Angeklagten eine psychiatrische Untersuchung beantragt.

Foto: Ralf Klodt

In dem Verfahren um die Luftgewehrschüsse auf einen elfjährigen Jungen im April 2021 im Königswinterer Ortsteil Bockeroth sollten jetzt eigentlich die Plädoyers gehalten werden. Der angeklagte Stiefvater überraschte vor dem Bonner Landgericht allerdings mit einem neu hinzugezogenen Wahlverteidiger, der das Gutachten eines Schusswaffensachverständigen des Landeskriminalamts (LKA) erneut infrage stellte. Sein Mandant habe nicht geschossen, so der neue Anwalt. Zur Untermauerung dieser Aussage hatte er auch einen weiteren Sachverständigen mitgebracht. Den Antrag, den neuen Fachmann zu hören, lehnte die Kammer aber ab.

Pflichtverteidiger Uwe Krechel hatte zu Beginn des Prozesses eine ähnliche Linie gefahren. Er hatte das LKA-Gutachten sogar zunächst als „Murks“ bezeichnet. Mittlerweile scheint es für das Gericht aber festzustehen, dass die Schüsse – wie in dem Papier festgestellt – aus einer bei dem Stiefvater sichergestellten Waffe abgegeben wurden. Der Stiefsohn des Angeklagten war am Abend des 8. April vergangenen Jahres „kreidebleich“ und mit Schmerzen zunächst in die Sankt Augustiner Kinderklinik gebracht worden. Dort stellten die Ärzte fest, dass die Beschwerden des unter einer Form des Autismus leidenden Kindes durch Schüsse verursacht worden waren. Der Junge wurde noch in der Nacht in die Bonner Uniklinik verlegt.

Gericht will kommenden Woche über den Antrag entscheiden

Der Vater hatte zu Prozessbeginn alle Vorwürfe weit von sich gewiesen: Es sei ein völlig normaler Tag gewesen, bis sein Stiefsohn ihm nach der Rückkehr von einem benachbarten Spielplatz drei merkwürdige, blutende Wunden gezeigt habe. Erst als die Beschwerden des Jungen beim Abendessen massiver wurden, habe man beschlossen, mit dem Kind zum Krankenhaus zu fahren. Noch in der Nacht beschlagnahmte die Polizei dann das Luftgewehr des 32-Jährigen.

Krechel beantragte am Mittwoch schließlich eine psychiatrische Untersuchung des Stiefvaters, dem neben Misshandlung eines Schutzbefohlenen auch versuchter Mord durch Unterlassung vorgeworfen wird. Der Pflichtverteidiger sieht nämlich kein Motiv seitens seines Mandanten und möchte klären lassen, ob dieser die Tat vielleicht aus einer Bewusstseinsstörung heraus begangen haben könnte. Die Kammer will in der kommenden Woche über den Antrag entscheiden.

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