Streit um privaten Balkon Rechtswidrig wegen neuer Satzung für Hartenberg

HARTENBERG · Familie Kaufmann versteht die Welt nicht mehr: Ihren erst vor zwei Jahren gebauten Balkon sollen sie wieder abreißen und im Garten dürfen sie kein Spielgerät für ihren Dreijährigen aufstellen. Und all das wegen einer "Innenbereichssatzung".

 Jeannette und Martin Kaufmann auf ihrem neuen Balkon. Er muss wieder abgerissen werden, die darunterliegende Terrasse hat hingegen Bestandsschutz, da sie bereits vor der Satzung angelegt wurde.

Jeannette und Martin Kaufmann auf ihrem neuen Balkon. Er muss wieder abgerissen werden, die darunterliegende Terrasse hat hingegen Bestandsschutz, da sie bereits vor der Satzung angelegt wurde.

Foto: Frank Homann

Als Jeannette und Martin Kaufmann im Jahr 2009 ihr Haus am Hartenberg kauften, hatten sie große Pläne. Sie wollten das in die Jahre gekommene Gebäude, Baujahr 1977, nach und nach sanieren und auch den Garten für den geplanten Nachwuchs attraktiv gestalten.

Zunächst wollten sie einen Wintergarten auf den vorhandenen Balkon aufsetzen. Dieser wurde im Juni 2011 von der städtischen Baubehörde auch genehmigt. Kaufmanns war inzwischen jedoch das Geld ausgegangen. Die Planung wurde erst einmal zurückgestellt.

Bei den verschiedenen Gesprächen mit dem Bauamt ging es auch um die Erneuerung der maroden Außentreppe zum Balkon. Sie dürfe nicht erneuert werden, weil die drei Meter Grenzabstand zum Nachbarn nicht eingehalten wären, hieß es damals. Eine neue Treppe zum Garten hin dürfe jedoch gebaut werden. Inzwischen hatten die Kaufmanns wieder etwas Geld angespart.

Statt des Wintergartens wollten sie nun aber lieber ihren Balkon um zwei Meter in Richtung Garten erweitern. Da die Baubehörde an dieser Stelle die Treppe zugelassen hatte, schritt das Ehepaar zur Tat und ließ 2012 den Balkon für rund 15.000 Euro sanieren und erweitern. "Das ist im Nachhinein unser großer Fehler gewesen", sagt Martin Kaufmann heute.

Die Stadt hatte im Jahr 2010 für den Ortsteil Hartenberg eine Innenbereichssatzung erlassen. Die Grenze verläuft mitten durch viele Grundstücke. Seit dem 12. September 2010, als die Satzung rechtsverbindlich wurde, liegt der östliche Teil des Kaufmanns-Grundstücks außerhalb des Geltungsbereichs der Satzung und darf folglich nicht bebaut werden.

Der Balkon ist daher rechtswidrig und muss wieder abgerissen werden. Auf den illegalen Aussichtspunkt war die Stadt aufmerksam geworden, weil sie im Zuge eines Gerichtsverfahren wegen eines anderen Bauprojekts in Hartenberg alle Grundstücke an der Grenze zwischen Innen- und Außenbereich unter die Lupe genommen hatte.

"Man sagte uns, im Außenbereich dürfe es nur Natur geben. Da dürfte nicht einmal ein Klettergerüst oder eine Schaukel für die Kinder aufgestellt werden", sagt Martin Kaufmann. Den 40-jährigen Piloten und seine zwei Jahre jüngere Frau stürzte diese Auskunft in blanke Verzweiflung.

Da die Grenze in ihrem Fall an der Hauswand zum Garten hin verläuft und an den beiden Seiten nicht mehr als die vorgeschriebenen drei Meter Grenzabstand zu den Nachbarn bleiben, ist das 980 Quadratmeter große Grundstück für sie praktisch wertlos. Für ihren drei Jahre alten Sohn Timo dürfen sie keine Spielgeräte aufstellen.

Kaufmanns verstehen nicht, warum die Satzung ohne Beteiligung der betroffenen Bürger beschlossen wurde. "Dann hätten wir wenigstens direkt unser Veto einlegen können", sagt Jeannette Kaufmann. Die Stadt beruft sich darauf, dass die Satzung - wie gesetzlich vorgeschrieben - in der Tageszeitung und im Internet bekannt gemacht wurde.

Mit einem Bürgerantrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung wollten die Kaufmanns nun retten, was noch zu retten ist. Doch dem städtischen Bau- und Verkehrsausschuss blieb in dieser Woche nichts anderes übrig, als den Antrag abzulehnen.

Auch zwei weitere Bürgeranträge von Hartenbergern wurden abgelehnt. In einem Fall ging es hier um ein im Außenbereich errichtetes Schwimmbad, im anderen Fall um einen geplanten Balkon. Die Kaufmanns wollen sich jetzt an Bürgermeister Peter Wirtz wenden. Auch den Weg vor das Verwaltungsgericht würden die Eheleute nicht scheuen.

Innenbereichssatzung Hartenberg

Bei der Innenbereichssatzung Hartenberg handelt es sich nach Angaben der Stadt um eine Klarstellungssatzung nach dem Baugesetzbuch. Mit der Satzung legt die Gemeinde die Grenze des Bebauungszusammenhangs, der sich aus der tatsächlich vorhandenen und legal errichteten Bebauung ergibt, verbindlich fest.

Die Satzung bindet öffentliche Planungsträger, insbesondere die Baugenehmigungsbehörde, bei der planungsrechtlichen Beurteilung von Vorhaben. Gleichzeitig soll sie den Grundstückseigentümern Planungssicherheit geben. Die Stadt weist darauf hin, dass sie im Rahmen einer Klarstellungssatzung kein planerisches Ermessen hat, weitere Flächen einzubeziehen.

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