Königswinterer Grünen Richter hebt Verfügung auf

KÖNIGSWINTER · Das hatte sich die interne Opposition bei den Königswinterer Grünen wohl anders vorgestellt. In der Verhandlung am Donnerstag kassierte der Amtsrichter die einstweilige Verfügung, mit der die Parteivorsitzende Claudia Owczarczak dazu gezwungen werden sollte, zu einer weiteren Wahlversammlung einzuladen.

Dort sollte eine neue Reserveliste gewählt werden. Während sich die Parteichefin nach dem Termin bestätigt sah, wollen ihre Kritiker um Fraktionsvize Richard Ralfs und auch der Kreisverband an der Veranstaltung am kommenden Sonntag festhalten.

Richter Maximilian Friedrich, der zunächst auf Antrag von Ralfs Ehefrau in der vergangenen Woche die einstweilige Verfügung erlassen hatte, versuchte am Donnerstag die beiden Seiten zu einem Kompromiss zu bewegen. Er schlug vor, dass sich Kreis- und Ortsverband am Samstag zusammensetzen, dort festlegen, wer denn nun wahlberechtigt ist und schließlich am Sonntag eine Liste wählen, die "dann auf eine Weise entstanden ist, die der Satzung auf jeden Fall entspricht".

Darauf wollten sich Owczarczak und ihr Anwalt jedoch keinesfalls einlassen, das käme einer Niederlage seiner Mandantin gleich. Man dürfe nicht vergessen, warum die 33 Personen "durch die Hintertür" der Partei beitreten wollten, es habe sich um einen "parteiinternen Putschversuch" gehandelt. Und nicht zuletzt sei auch zwischen Kreis- und Ortsverband das Verhältnis nicht das beste. Zudem seien die Betroffenen nicht Mitglied der Grünen. Daher würde man dem Vergleich nicht zustimmen.

Die Antragstellerin hingegen hätte dem durchaus etwas abgewinnen können. Und selbstverständlich seien die 33 Königswinterer Mitglied der Grünen: Sie hätten allesamt einen Antrag ausgefüllt und die Bestätigung erhalten, dass sie aufgenommen seien.

Da jedoch offensichtlich war, dass man nichts mehr erreichen würde, beantragte die Antragstellerin, die Anträge in der Hauptsache als erledigt zu erklären, weil das eigentliche Ziel sowieso nicht mehr zu erreichen sei. Die Gegenseite hingegen verlangte eine Entscheidung in der Sache. Und so erging das Urteil: Die einstweilige Verfügung wird aufgehoben, die Kosten trägt die Antragstellerin.

Dabei entschied der Richter nicht, ob die 33 nun Mitglieder sind oder nicht, und ob sie vom Ortsverein aufgenommen werden müssen oder nicht. Vielmehr hätte aus Sicht des Gerichts die Antragstellerin zunächst mit einem eigenen Antrag den Weg über das Landesschiedsgericht der Partei nehmen müssen. Die dann ergangene Entscheidung hätte sie von einem Zivilgericht prüfen lassen können. Generell habe der Staat in parteiinternen Konflikten möglichst wenig zu suchen.

So geht es jetzt weiter

Der Kreisverband der Grünen würde gerne an der Versammlung festhalten. Allerdings hat, wie der General-Anzeiger berichtete, Claudia Owczarczak beim Landesschiedsgericht der Partei eine einstweilige Verfügung beantragt, mit dem Ziel, dass der Kreisverband die Einladung zurückzieht.

Das Schiedsgericht hat mittlerweile den Kreisverband, der auch gegen die erste Reserveliste Einspruch erhoben hatte, um eine Erwiderung gebeten, wie Lisa Anschütz (Windeck) mitteilte. "Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man uns das verbietet. Das ist eine Frage des Wahlgesetzes", sagte sie. Je nachdem, was am kommenden Sonntag passiert, sind verschiedene Szenarien denkbar.

Klar ist, dass bis Montag nächster Woche die Wahlvorschläge eingereicht sein müssen, und der Wahlausschuss am folgenden Dienstag darüber befindet. Sollte dieser entscheiden, dass es keine gültige Liste gibt, würden die Grünen ohne eine Reserveliste antreten müssen und wären damit fast sicher nicht mehr im Rat vertreten. Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass eine der betroffenen Gruppierungen weitere juristische Schritte unternimmt.

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