Prozess vor dem Bonner Amtsgericht Richterin hat an der Täterschaft keine Zweifel

KÖNIGSWINTER/BONN · An Dreistigkeit kaum zu überbieten war das Vorgehen eines heute 17-Jährigen, der selbst vor einem Einbruch bei den Eltern einer Freundin in Königswinter nicht zurückschreckte. Vor dem Bonner Amtsgericht musste er sich jetzt unter anderem wegen Wohnungseinbruchdiebstahls verantworten.

 Mit dem Safe, in dem neben 5000 Euro Bargeld auch ein Laptop und ein Handy lagen, glückte dem Täter die Flucht.

Mit dem Safe, in dem neben 5000 Euro Bargeld auch ein Laptop und ein Handy lagen, glückte dem Täter die Flucht.

Foto: Symbolfoto: dpa

Aufgrund des Alters des Angeklagten wurde der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Während der Verhandlung stellte sich laut einer Gerichtssprecherin heraus, dass die Tochter der betroffenen Familie im Oktober 2013 mehrere Freunde zu sich nach Hause eingeladen hatte - darunter auch den in Bonn lebenden Angeklagten.

Unvorsichtigerweise erzählte die Jugendliche in der Runde, dass die an jenem Tag nicht anwesenden Eltern im Schlafzimmer einen Tresor hätten, in dem Bargeld liege.

Am Abend machte sich die Gruppe auf in die Bonner Innenstadt. Dort verabschiedete sich der damals 15-Jährige und fuhr heimlich zurück nach Königswinter. Laut Urteil hebelte er an dem Einfamilienhaus eine Terrassentür auf. Die verschlossene Schlafzimmertür drückte er aus dem Rahmen. Mit dem Safe, in dem neben 5000 Euro Bargeld auch ein Laptop und ein Handy lagen, glückte dem Täter die Flucht.

Der Angeklagte hatte stets bestritten, der gesuchte Dieb zu sein. Für die Jugendrichterin bestand allerdings am Ende der Beweisaufnahme kein Zweifel an der Täterschaft: Belastet wurde er vor allem durch zwei Abdrücke seiner Hand an der aufgehebelten Terrassentür.

Obwohl der Jugendliche wusste, dass er sich für den Einbruch vor Gericht verantworten muss, war es an Karneval dieses Jahres zu einem weiteren Vorfall gekommen: An Weiberfastnacht hatte der als Sanitäter verkleidete 17-Jährige mit Freunden in Köln gefeiert. Auf der Rückfahrt mit einem ICE von Köln nach Siegburg schloss sich der Angeklagte mit zwei Mädchen auf der Toilette ein, da das Trio keinen Fahrschein hatte.

Als der 62-jährige Zugbegleiter die drei aufforderte, herauszukommen, den Personalausweis zu zeigen und 60 Euro zu zahlen, rastete der Jugendliche aus. Unter wüsten Beleidigungen schubste er den Zeugen und schlug um sich. Dann zog er seinen Gürtel aus der Hose, wickelte ihn um seine Hand und drohte, den Zugbegleiter mit dem Gürtel zu schlagen.

Der seit drei Jahrzehnten bei der Bahn arbeitende 62-Jährige schilderte im Zeugenstand: "Das war das Schlimmste, was ich je erlebt habe." Verurteilt wurde der Angeklagte wegen Wohnungseinbruchdiebstahls, Schwarzfahrens, Körperverletzung und Nötigung. Er erhielt eine siebenmonatige Jugendstrafe auf Bewährung. Innerhalb eines halben Jahres muss er 50 Sozialstunden ableisten.

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