Grüne in Königswinter Schiedsgericht gibt Claudia Owczarczak Recht

KÖNIGSWINTER · Das Landesschiedsgericht der Grünen hat im Streit bei den Königswinterer Grünen um die Aufstellung der Reserveliste für die Kommunalwahl der Partei- und Fraktionschefin Claudia Owczarczak Recht gegeben. Die parteiinterne Opposition um Richard Ralfs kündigte am Sonntag an, nun vor ein ordentliches Gericht zu gehen.

Bis Montag will man entscheiden, ob man den Weg über das Verwaltungsgericht und eine einstweilige Anordnung oder das Amtsgericht und eine einstweilige Verfügung beschreitet. Die Zeit drängt. Bis zum 7. April, also heute in zwei Wochen, um 18 Uhr müssen die Parteien ihre Wahlvorschläge beim städtischen Wahlamt einreichen.

Wenn, wie die parteiinterne Opposition es erreichen will, eine erneute Wahlversammlung einberufen werden sollte, müsste dies bei einer Ladungsfrist von sieben Tagen spätestens am Freitag geschehen.

Das Landesschiedsgericht kann keine Rechtswidrigkeit der Wahl vom 6. März erkennen. Owczarczak hatte als Versammlungsleiterin 33 Mitgliedern, die am gleichen Tag vom Kreisverband Leipzig in die Partei aufgenommen wurden, die Teilnahme an den Wahlen verweigert.

"Es ist bisher unklar, wer die Betroffenen überhaupt sind und wann und wie sie durch den Kreisverband Leipzig aufgenommen worden sein sollen. Aus den Schriftsätzen und Anlagen, die wegen ihrer Masse schwer nachzuvollziehen sind, ergibt sich nicht mit der erforderlichen Gewissheit, woraus genau die behauptete Wahlberechtigung der 33 Personen folgen soll.

Auf dieser vagen Tatsachengrundlage kann das Landesschiedsgericht nicht zu dem Ergebnis kommen, dass die Entscheidung der Versammlungsleitung, die Personen nicht mitstimmen zu lassen, falsch war", heißt es in der Begründung des Schiedsgerichts. "Wir sind nun gezwungen, weitere Schritte zu gehen", so Ralfs. Mehrere Mitglieder, die nicht wählen durften, würden ihr Recht bei einem ordentlichen Gericht einklagen.

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