Grünen-Streit in Königswinter Schiedsgericht soll bis Sonntag entscheiden

KÖNIGSWINTER · Das Schiedsgericht hat bis Freitagabend noch keine Entscheidung über den Antrag der Ortsverbandsvorsitzenden der Königswinterer Grünen, Claudia Owczarczak, getroffen.

 Gut lachen hatte Claudia Owczarczak noch beim Neujahrsempfang der Grünen mit NRW-Umweltminister Johannes Remmel.

Gut lachen hatte Claudia Owczarczak noch beim Neujahrsempfang der Grünen mit NRW-Umweltminister Johannes Remmel.

Foto: Frank Homann

Sie möchte, dass der Kreisverband seine Einladung zu einer Wahlversammlung am Sonntag, 6. April, zurückzieht. "Dem Schiedsgericht ist die Dringlichkeit sehr wohl bewusst. Wir werden alles daran setzen, rechtzeitig zu einer Entscheidung zu kommen", sagte die Sprecherin der Landes-Grünen, Andrea Rupprath. Ein kleines Fragezeichen, ob es wirklich klappt, bleibe aber.

Auch nach ihrem "Etappensieg" vor dem Amtsgericht fürchten die Ortsverbandsvorsitzende Claudia Owczarczak und ihre Mitstreiter um die Teilnahme der Grünen an den Kommunalwahlen im Mai. "Sollte der Kreisvorstand seine unsägliche Idee der erneuten Wahl am 6. April tatsächlich umsetzen und diese Liste beim Wahlleiter der Stadt Königswinter eingereicht werden, besteht die Gefahr, dass die ordnungsgemäß eingereichte Reserveliste vom Wahlleiter in Königswinter zurückgewiesen wird, weil zwei Wahlvorschläge einer Partei unzulässig sind", teilten sie mit.

Es wäre dann unerheblich, dass die vom Kreisvorstand betriebene Aktion bereits mit der Einladung formal unkorrekt gewesen sei, da der Kreisvorstand auf Königswinterer Gebiet gar nicht berechtigt sei, zu Wahlversammlungen der Königswinterer Grünen einzuladen. "Im Ergebnis würden die Grünen Königswinter weder im Kommunalwahlkampf beteiligt und für die nächsten sechs Jahre keine grüne Stadtratsfraktion stellen können."

Die interne Opposition um Richard Ralfs hebt derweil hervor, dass Owczarczak im Prozess erklärte, dass auch Mitglieder wählen dürfen, die nicht im Ortsverband sind, wenn sie Parteimitglied sind und in Königswinter wohnen. Aber, so die Argumentation von Owczarczaks Anwalt, die 33 Königswinterer seien keine Mitglieder.

Ralfs: "Damit versucht sie, die Beweislast umzudrehen, denn die Mitgliedschaft wurden ja rechtswirksam - inklusive Zahlung der ersten Mitgliedsbeiträge - geschlossen." Damit seien die 33 auch beim ersten Wahltermin für die Reserveliste stimmberechtigt gewesen, denn "nirgendwo - auch nicht vom Landesschiedsgericht - wurde behauptet oder gar festgestellt, die Aufnahme in Leipzig wäre nicht wirksam".

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