Elfjähriger von drei Schüssen getroffen Schüsse in Bockeroth: Ermittler rechnen mit Anklage

Bockeroth/Bonn · Nach den Schüssen auf einen Elfjährigen in Königswinter-Bockeroth biegen die Ermittlungen offenbar auf die Zielgerade. Der schwer verletzte Junge ist nach GA-Informationen aus seiner Familie genommen worden.

 Am Nachmittag des Tattages hatte der mit drei Schüssen schwer verletzte Elfjährige auf diesem Spielplatz in Bockeroth gespielt. Die anfängliche Annahme der Polizei, dass es sich um den Tatort handeln könnte, haben die Ermittler schnell verwerfen können.

Am Nachmittag des Tattages hatte der mit drei Schüssen schwer verletzte Elfjährige auf diesem Spielplatz in Bockeroth gespielt. Die anfängliche Annahme der Polizei, dass es sich um den Tatort handeln könnte, haben die Ermittler schnell verwerfen können.

Foto: Frank Homann

Im Fall des am 10. April durch drei Schüsse aus einem Luftgewehr schwer verletzten Elfjährigen aus Bockeroth biegen die Ermittlungen offenbar auf die Zielgerade. „Wir rechnen mit einer Anklage“, sagte Robert Scholten, Pressesprecher der Bonner Polizei, zum Stand der Ermittlungen. Wer mit einer Anklage zu rechnen habe, dazu wollte Scholten aber keine Angaben machen.

Die Staatsanwaltschaft Bonn hatte Ende April Haftbefehl gegen den 32-jährigen Stiefvater des Jungen wegen versuchten Mordes durch Unterlassen, gefährlicher Körperverletzung und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlen beantragt. Mit einem Luftgewehr soll er dreimal auf den Stiefsohn geschossen haben. Durch die Schüsse war der Junge so schwer verletzt worden, dass er noch am Abend des Tattages in einer Bonner Klinik notoperiert werden musste.

Der Elfjährige, der zu den Geschehnissen keine Angaben machen kann, hatte zusammen mit anderen Kindern am Nachmittag des Tattages an der Friedrichshöher Straße und der Florianstraße in Bockeroth gespielt. Nur anderthalb Tage nach seiner Verhaftung hatte ein Richter des Bonner Amtsgerichts den mutmaßlich tatverdächtigen 32-Jährigen wieder auf freien Fuß gesetzt und einen Haftantrag der Staatsanwaltschaft abgelehnt. Das Bonner Landgericht bestätigte diese juristische Auffassung, da „keine Haftgründe vorliegen, insbesondere keine Fluchtgefahr“, so das Gericht auf GA-Anfrage.

Schüsse in Bockeroth: Ermittlungen dauern noch an

Zwischenzeitlich hatte eine Familienrichterin auf Antrag des Königswinterer Jugendamtes ein sogenanntes Kontakt- und Aufenthaltsverbot gegen den 32-Jährigen ausgesprochen. Er darf sich dem Stiefsohn nicht nähern. Nach Informationen des General-Anzeigers ist der im April schwer verletzte Junge zwischenzeitlich auf richterliche Anordnung aus der Familie genommen worden. Grund: Wie der GA erfuhr, hatte der Stiefvater wiederholt das Kontakt- und Aufenthaltsverbot missachtet.

Sebastian Buß, Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft, erklärte auf Anfrage des GA, dass die Ermittlungen in dem Fall noch andauerten. Das erteilte Kontaktverbot bestehe bis 30. August fort.

Sicher sind sich die Ermittler, dass es sich bei einer Druckluftwaffe, die der Stiefvater nach einer Zeugenbefragung den Polizisten übergeben hatte, um die Tatwaffe handelt. Nur wenige Tage nach der Tat hatte sich der Stiefvater gegenüber einer Boulevard-Zeitung erklärt. „Ich weiß nur, dass ich keine Waffen habe und mein Kind nach einer Notoperation auf der Intensivstation ist“, hatte das Blatt den 32-Jährigen zitiert. Wie er schilderte, sei sein Sohn nach dem Spielen mit drei Wunden am Oberkörper zurückgekehrt. „Als er nach Hause kam, hatte er drei rote Stellen auf der Brust. Als wäre er mit einem Stock gepikst worden“, führte der Bockerother gegenüber der Zeitung aus.

Die Ermittler der Mordkommission unter Leitung von Kriminalhauptkommissar Jürgen Hülder schenkten den Ausführungen des Stiefvaters gegenüber der Boulevardzeitung aber wenig Glauben: Während einer Befragung – nach Angaben der Staatsanwaltschaft ausdrücklich eine Befragung als Zeuge, nicht als Beschuldiger – räumte der 32-Jährige ein, ein Druckluftgewehr zu besitzen. Anschließend habe der Mann den Ermittlern sein Luftgewehr ausgehändigt. „Wir gehen davon aus, dass nur der Vater als Schütze in Betracht kommt“, hatte Oberstaatsanwalt Robin Faßbender dazu Ende April dem GA gesagt.

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