Königswinterer Stadtrat SPD-Vorsitzender Seelbach soll sein Mandat niederlegen

Königswinter · Der Stadtrat hat den SPD-Vorsitzenden Björn Seelbach aufgefordert, sein Mandat als Sachkundiger Bürger im Jugendhilfeausschuss niederzulegen, solange er die leibliche Mutter des ermordeten Pflegekindes Anna als Rechtsanwalt vertritt. Gleichzeitig stellte der Stadtrat die Befangenheit Seelbachs fest.

Das Gremium folgte somit mehrheitlich einem Antrag der CDU- und FDP-Fraktion. Seelbach ist es allerdings freigestellt, dem Folge zu leisten. Bürgermeister Peter Wirtz rügte das Verhalten von Seelbach. Für befangen hielten den SPD-Mann 25 Ratsmitglieder von CDU, FDP und Königswinterer Wählerinitiative, für nicht befangen 13 Mitglieder von SPD, Grünen, Freien Wählern und der Fraktion Freie und Linke. Gegen die Mandatsniederlegung sprachen sich 16 Mitglieder von SPD, Grünen, Freien Wählern und der Fraktion Freie und Linke aus.

Zuvor hatte Bürgermeister Peter Wirtz, wie von CDU und FDP ebenfalls beantragt, eine rechtliche Einschätzung im Fall Seelbach abgegeben. Er stellte fest, dass Seelbach zu dem Zeitpunkt, als er im Jugendhilfeausschuss am 7. März auf die Frage des Ausschussmitgliedes Norbert Mahlberg, ob er noch kein Mandat habe, antwortete, dass er nicht mandatiert sei.

Dies sei jedoch nachweislich unzutreffend gewesen. Wirtz: "Gemäß Paragraf 9 Geschäftsordnung in Verbindung mit Paragraf 31 Absatz 1 Nummer 3 Gemeindeordnung NRW darf der zu ehrenamtlicher Tätigkeit oder in ein Ehrenamt Berufene weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung einer Angelegenheit einer von ihm kraft Gesetzes oder kraft Vollmacht vertretenen natürlich oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.

Hierunter fällt das Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant. Für das Mitwirkungsverbot genügt schon die bloße Möglichkeit, dass den genannten Personen ein Vorteil oder Nachteil entsteht." Eine Interessenkollision sei demnach zumindest denkbar gewesen.

Seelbach selbst teilte am Dienstag mit, er habe die Rücktrittsforderung zur Kenntnis genommen. "Es bleibt bei meiner Klarstellung: solange ich von Annas Mutter mandatiert bin, die strafrechtliche Aufklärung zu begleiten, nehme ich an Beratungen und Beschlussfassungen rund um den Fall Anna im Jugendhilfeausschuss nicht teil - obwohl Ausschließungsgründe wohl nur vorlägen, wenn die Mutter durch JHA-Beschlüsse unmittelbar begünstigt oder benachteiligt wäre."

Aus politischer Rücksichtnahme und zur Vermeidung von Missverständnissen - ohne jeglichen Rechtsgrund - stehe er aber zu seinem Wort, dass er sein Mandat ruhen lassen werde, sobald das Mandat der Mutter, im Prozess tätig zu werden, wirksam werde.