Wochenendplatz Rottbitze Stadt stellt Strafanzeige gegen Ersteigerer

ROTTBITZE · Nach langer Ungewissheit, unter der vor allem die Pächter der Ferienhaussiedlung am Rederscheider Weg leiden, schlägt die Stadt Bad Honnef jetzt eine härtere Gangart ein.

Sie hat Strafanzeige und Strafantrag gestellt gegen zwei Personen - den Direktor der Firma, die im Februar 2014 bei der Zwangsversteigerung den Zuschlag für das Areal erhalten hatte, sowie dessen Sohn. Das teilte die Stadtverwaltung mit. Aufgrund der "gegebenen Tatsachen wie auch der Gesamtumstände" sei davon auszugehen, dass der "Geschäftsführer der Alpha Ferienhaus Ltd., Josef Karl Cisch, den Grundbesitz durch Zuschlag mit Abgabe des Höchstgebotes erworben hat, obwohl er von vornherein weder die Absicht hatte noch wirtschaftlich dazu in der Lage war, den Versteigerungserlös zu zahlen", heißt es in dem Brief an die Staatsanwaltschaft.

Josef Karl Cisch teilte auf Anfrage mit, er sehe der Klärung der Angelegenheit sehr gelassen entgegen. "Wenn die Stadt Bad Honnef meint, sie müsse das tun, dann soll sie es tun. Aber sie muss auch mit Fakten kommen, die einen Straftatbestand ergeben." Das sei hier allerdings nachweislich nicht der Fall, so Cisch. Wie mehrfach berichtet, bangen die Bewohner des Areals seit langem um ihr Zuhause, viele um ihre Existenz. Die Ferienhäuser hatten sie gekauft und ihr Erspartes investiert. Zusätzlich hatten sie bei den vorherigen Eigentümern Sicherheitsleistungen hinterlegt für Energiekosten oder den Abbruch der Häuser, falls die Pacht auslaufen sollte. Denn: Die Parzellen waren stets nur gepachtet.

Dann jedoch wurde das Areal zur Zwangsversteigerung ausgeschrieben. Die Alpha Ferienhaus Limited, eine nicht börsennotierte Kapitalgesellschaft, ersteigerte es für 620.000 Euro. "Allerdings erfolgte bis heute keine Zahlung der Ersteigerungssumme, so dass das Gelände auf Antrag der Gläubiger unter Zwangsverwaltung gestellt ist", so die Stadtverwaltung in ihrer Mitteilung.

Die Hoffnung auf einen Neuanfang nach jahrelanger Ungewissheit, die einige der damals verbliebenen 30 von einst 120 Pächtern hegten, zerplatzte bald. Im Mai 2014 spitzte sich die Situation zu: Bewohner wurden von der Strom- und Wasserversorgung abgeschnitten - eine Notsituation, so die Stadtverwaltung damals. Pächter hätten die Abschläge nicht gezahlt, wiederholte Cisch gestern, was zu der Situation geführt habe. Auch "andere Repressalien" habe es gegeben, ließ wiederum die Stadt wissen.

Auch machte der Ersteigerer des Geländes von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Im Gespräch mit dem GA hatte Josef Karl Cisch seinerzeit erklärt, das sei "lediglich Prüfungen zu Pacht- und Vertragsfragen" geschuldet. Es sollten neue Verträge geschlossen werden. Nun berichtete er, das sei inzwischen in rund 20 Fällen auch geschehen. Zudem gebe es "sogar Neuverträge", trotz der für alle unsicheren Rechtslage.

Zugleich beschäftigte die Situation schon 2014 die Justiz. Wie die Staatsanwaltschaft Bonn damals dem GA bestätigte, war eine Strafanzeige in der Sache eingegangen. Geändert hat sich offenbar bisher nichts, so sieht es jedenfalls die Stadt. "Die Firma sorgt aus Sicht der Stadt nicht für gesicherte Verhältnisse und schädigt die Allgemeinheit, indem ausstehende Zahlungen nicht geleistet werden", so lautet die Lesart im Rathaus. Und: Wie der Stadt bereits aus "anderen Gerichtsverfahren" bekannt sei, nutzten die Genannten "Eigenarten des Zwangsversteigerungsverfahrens zu Lasten Dritter zu ihrem finanziellen Vorteil". Ein Vorwurf, den Cisch ebenso wie alle anderen von sich weist: "Ich halte das für einen Witz", sagte er dem GA.

Gleichwohl pocht die Stadt auf Klärung: "Der vorliegende Sachverhalt muss aufgeklärt und auf seine strafrechtliche Relevanz überprüft werden." Generell gelte, dass die Gläubiger, darunter die Stadt Bad Honnef, eine Neuversteigerung betrieben, weil Forderungen offen seien. Bei einem ersten Versteigerungstermin sei allerdings kein Gebot abgegeben worden; ein zweiter Termin werde angestrebt. Die Stadt befürchtet, "dass dasselbe Unternehmen oder Personen, die vom Unternehmen gesandt werden, wieder das Gelände ersteigern."

Cisch verweist solche Mutmaßungen ins Reich der Fantasie. Generell gelte: "Die Tatsache, dass man das Höchstgebot abgegeben hat, ist doch kein Straftatbestand." Auch ergebe sich daraus noch keine Verpflichtung zur Zahlung an die Gläubiger, dazu gebe es einschlägige Entscheidungen. Cisch kündigte an, nötigenfalls eigene rechtliche Schritte anstrengen zu wollen. Für den Wochenendplatz gelte nach wie vor, dass die Parzellen unterverpachtet sein. Eine andere Verwendung des Areals sei seinerseits nicht angestrebt, zumal der Markt auch Neuvermietungen hergebe.

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