Bauvorhaben am Hobshof Stadt verzichtet auf Vorkaufsrecht in Vinxel

Vinxel · In Bezug auf die Pläne zum Bauvorhaben in Vinxel gibt es Lob für die Gastronomie, Kritik hingegen an der Architektur. Die Stadt verzichtet nach GA-Informationen auf die Ausübung eines Vorkaufsrechts.

„Insgesamt eine erfreuliche Entwicklung.“ Mit diesem Urteil traf Joachim Hirzel (SPD) die vorherrschende Meinung der Mitglieder des Königswinterer Planungs- und Umweltausschusses am Dienstagabend zu den Plänen des Investors SHP Vinxel GmbH für die Flächen des Bebauungsplans Kapellenweg/Holtorfer Straße.

„Eine frühzeitige Beteiligung der Vinxeler in Form eines Bürgerworkshops muss Teil des Vorgehens sein“, forderte Josef Griese (CDU) und stieß damit auf Zustimmung im Ausschuss. Die dort erzielten Ergebnisse sollen in die weiteren Planungen einfließen. Positiv beurteilte Griese für seine Fraktion unter anderem die Reduzierung der Baukörperlänge von 50 auf 20 Meter und die Pläne zur Einrichtung einer Gastronomie.

Kritik an massiver Bebauung

Kritik hingegen gab es für die „massive Bebauung am Ortsrand mit fünf Mehrfamilienhäusern: Da muss ein sanfterer Übergang von der freien Landschaft in den Ort geschaffen werden“. Zudem müssten die Höhen der drei geplanten Baukörper am Hobshof-Areal unter die Lupe genommen werden, auch sei eine größere Öffnung des Innenhofs wünschenswert. „Der Investor sollte zudem die Themen geförderter Wohnungsbau sowie Wohnungen für junge Familien, Senioren und Mehrgenerationen im Auge halten.“

„Viel Positives“ konnte auch Lutz Wagner (Köwis) den Plänen für Vinxel abgewinnen: „Es ist unterm Strich ein gutes Ergebnis, das es jetzt aber festzuzurren gilt.“ Das sah auch Roman Limbach (CDU) so. „Die Nutzungen, die wir hier angedeutet bekommen, wie die Gastronomie und der Kindergarten, müssen jetzt vertraglich festgeschrieben werden“, sagte er. Cornelia Gamm, Servicebereichsleiterin für Stadtplanung, sprach mit Blick auf die bemängelten „Disproportionen“ in der Architektur von einem „allerersten Entwurf“.

Planungs- und Umweltausschuss, Haupt-, Personal- und Finanzausschuss sowie der Stadtrat haben am Dienstag nach GA-Informationen in nichtöffentlicher Sitzung auf die Ausübung des Vorkaufsrechts verzichtet. Die Stadt hätte dieses für die Gemeinbedarfsfläche, die ein Teil des Bebauungsplans ist, ausüben können. Da der Investor jedoch die von der Politik festgesetzten städtebaulichen Ziele – unter anderem eine Kita mit Außenfläche und einen Dorfplatz – erfüllt hat, nahm man von dem Recht Abstand.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort