Straßensanierung in Königswinter Stadt will alle Anlieger gleich behandeln

KÖNIGSWINTER · Königswinter ist zumindest in einer Hinsicht ein Unikum im Rhein-Sieg-Kreis. In keiner der anderen 18 Städte und Gemeinden werden ansonsten die Anteilssätze bei der Straßensanierung individuell durch Einzelsatzungen bestimmt.

 Im Juni wurde die Generalkonsul-von-Weiß-Straße in der Altstadt saniert. Auch die Anwohner wurden zur Kasse gebeten.

Im Juni wurde die Generalkonsul-von-Weiß-Straße in der Altstadt saniert. Auch die Anwohner wurden zur Kasse gebeten.

Foto: Frank Homann

Das soll sich jetzt auch in Königswinter ändern. Der Politik liegt ein Vorschlag der Verwaltung für eine einheitliche Straßenbaubeitragssatzung vor. Das Thema steht bei der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 10. Dezember auf der Tagesordnung, nachdem es bei der letzten Sitzung noch einmal in die Fraktionen zurückgenommen wurde.

Die Königswinterer Wählerinitiative hatte damals beanstandet, dass die Verwaltung die Satzung von zehn Kommunen, unter ihnen acht aus dem Kreis, dazu noch Bonn und Rösrath, als Beispiele angeführt habe, nicht jedoch die mit den geringsten Beiträgen für die Anwohner wie Sankt Augustin, Siegburg oder Troisdorf.

In Troisdorf und Siegburg etwa müssen die Anlieger nur 30 Prozent der Sanierungskosten bei der Fahrbahn und der Beleuchtung und 50 Prozent beim Gehweg tragen. In den von der Stadt angeführten Kommunen hingegen liegen die Beiträge - jeweils für die Fahrbahn - in Anliegerstraßen bei 70 bis 80 Prozent, in Haupterschließungsstraßen bei 50 bis 60 Prozent und in Hauptverkehrsstraßen bei 30 bis 40 Prozent sowie in Hauptgeschäftsstraßen bei 50 bis 70 Prozent. Die Verwaltung schlägt vor, in den ersten drei Fällen 75, 55 und 35 Prozent und bei den Hauptgeschäftsstraßen 70 Prozent zu nehmen.

Generell zahlen Hauseigentümer in Königswinter im Verhältnis zu den meisten anderen Kommunen bisher eher geringe Anliegerbeiträge, wie die Verwaltung bereits vor einem Jahr im Ausschuss darstellte. Damals ging es um den Ausbau der Straße "Am Tor" in Rauschendorf.

Während viele Kommunen bei Haupterschließungsstraßen wie dieser den nach der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes möglichen Handlungsspielraum von 30 bis 60 Prozent bei der Fahrbahn, 50 bis 80 Prozent beim Gehweg und 30 bis 80 Prozent bei der Beleuchtung nach oben hin ausreizten, lägen die Beiträge in Königswinter meist deutlich darunter. Bei der Straße "Am Tor" beschloss der Rat, dass die Anlieger 40 Prozent bei der Fahrbahn, 50 Prozent bei der Straßenbeleuchtung und 60 Prozent beim Gehweg bezahlen mussten.

Anliegerbeiträge dürfen erhoben werden, wenn eine Straße verschlissen ist. Darüber hinaus muss die übliche Nutzungsdauer von 25 bis 30 Jahren abgelaufen sein. Eine frühere Beitragserhebung ist nur dann möglich, wenn es sich nicht um einen aufgestauten Reparaturbedarf handelt. Auch eine reine Deckensanierung ist nicht beitragsfähig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort